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2 (1813) Das Koenigreich Jerusalem und die Kämpfe der Christen wider die Ungläubigen bis zu dem Verluste der Grafschaft Edessa und dem Kreuzzuge der Könige Conrad des III. und Ludwig des VII im Jahre 1146
Entstehung
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; Ü4 Geschichte d e r K o e u z j ü g e. BuchII- Kap. XXVI.

einem Anführer, welcher Turkoplier hieß, stand in ihremDienste, so wie auch selbst Turkomanen, welche dem Groß-meister als Wegweiser und Dolmetscher dienend, mit gro-ßer Sorgfalt bewacht und während des Kriegs selbst anStricken geführt wurden ^°), und saraccnische Schreiber.Eine große Anzahl von Beamten, als ein Scneschall, Mar-schall, der für öie Kleidung der Brüder sorgende Drapier,viele Komthnre, als HauSkomthure und Ritterkomthure,Vaillife, Präceptvren und andere unterstützten den Meistersowohl um die Ordnung und Zucht im Orden und die strengeErfüllung der Regeln handhaben, als auch die weitläufi-gen Besitzungen zu verwalten ^). Eine große Zahl vonKapellänen pflegte des Gottesdienstes, welcher nirgends er-hebender und feycrlicher war als in den prachtvollen undschön geschmückten Kirchen und Kapellen der TemplerAuch waren viele Brüder Handwerker im Dienstb deS Or-dens'; der Konvent hatte seinen Bruder Hufschmidt, derwahrscheinlich auch zugleich Waffenschmidt war und beson-dere Achtung genoß, seine Schmiede, Bäcker und Schnei-der und andre Handwerker; die Brüder Maurer sorgten für

- 42)Der Meister kan» auch zweyAußknechte und, einen Tnrkoman ha-ben, ber in der Karavane bewachtwerden soll. Wenn der Meister voneinen, Lande zum andern reitet, sollein Knappe de» Tnrkoman hinter stchans einem Pferde der Karavaneführen. Nach der Rückkunft desMeisters wird er wieder in die Äa--oaoane gsthan. Während des Kriegs'kann man ihn am Stricke führen."-(Statutenbuch S. 6z. 66.) Sb

dem Marschalt des Ordens und demKomihur der Stadt Jerusalem ein

Tnrkoman gestattet gewesen , läßt sichzweifeln; denn in dem Statutcnbuch(S. 82. und S. Y3 ) wird ihnen einTnrkoman statt eines Maulthiers ge-stattet, so daß von einem rurkoma-nischen Pferde die Rede zu scm,scheint. Besonders entscheidend fürdiese Vcrmmhung ist die letztereStelle:Anstatt eines MaultbicrSkann er einen Turkman oder einenguten Klepper halten."

gi) Statutenbuch S. öq- u. flgd.

go) Ibicl, S. 117. Anm.