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2 (1813) Das Koenigreich Jerusalem und die Kämpfe der Christen wider die Ungläubigen bis zu dem Verluste der Grafschaft Edessa und dem Kreuzzuge der Könige Conrad des III. und Ludwig des VII im Jahre 1146
Entstehung
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5)8 Geschichte der Keeuzzöge. Bll chII. Kap. XXVI.

ist/ ob diese Regel von dem heil. Bernhard selbst entworfenwurde/ so hatte er doch ohneZweifel an ihrer Abfassung thäri-gen Antheil Ihre Gültigkeit ward aber noch von der be-sondern Bestätigung des apostolischen Vaters und des Pa-triarchen von Jerusalem abhängig gemacht; beyde bestätigtendie zweckmäßige Regel. Dann ertheilte die Synode auf desPapstes Honvrius Gebot den Templern ein weißes Ordens-kleid/ doch ohne ein Kreuz; denn ein rothcs Kreuz auf der

30) Daß di- Regel der! Templer,

Lalomouis) welche zuerst von Ml-raeuS hcrauSgegeben wurde in denOolicus oräiicum cgiresrrium, Vo-lon. ,613. S. L2ü. flgd- und darausverschiedentlich wieder abgedrucki ist(z. B. in Lucao Ilolsrcuii Lo-elioe Uogularuni iVIoua^rioaruin er

IlrocLe 1°. II. S. gZi. flgd.g'I ans! vouoii. XXI. S. 35Y372.) nicht die vom Concil zu Troycsentworfene Regel, wenigstens nichtohne bedeutende Zusätze, sei/n könne,ist schon von Mabillon (in Oxx.5. Lern-träi, Vol. I. S. 5g7-), deinVerfasser der Illsroire ües Lemxlicrs,Laris 178g- (I. I. S. ii.), undMunter (Sraiutenbuch S. 4.figd.) ausgcführt worden. Oer Grundmöchte zwar wenig gelten, daß inder Regel manche Anordnungen Vor-kommen , welche nur auf den Ordenpaffen konnten in Zeiten, wo er ei-nen größcrn Umfang gewonnen;denn gewiß ward schon auf demEvncilium zu Troges darauf Rück-sicht genommen, daß der Orden sichsehr erweitern werde, wozu ja die

sicherste Hoffnung vorhanden war.Beweisender sind aber die Stellen,wo der Srdenspriestcr gedacht wird,welche der Orden erst im I. 117a.erhielt (Vax. 4.), wo den dienendenBrüdern die weißen Kleider unter-sagt werden, weil daraus Mißbrauchentstanden (Vax. endlich, wodeS Zehnten der Templer erwähnrwird, welcher den Templern erstdurch eine Bulle des Papstes Alexan-ders III. im I. 1172. gestattet wurde.Andre Verordnungen, worauf Mün-te r sich noch stützt, wie die wegender Brüder, welche nur für eine ge-wisse Zeit in den Orden traten,hatten schon von der Synode zuTroyeS gegeben werden können, wieauS der im Text gegebenen früher«Geschichte deS Ordens erhellt. ES er-klärt sich übrigens die Erweiterungder ersten Ordensregel in diesem Auf-sätze, ohne daß man einen Be-trug annchmen darf, daraus, daßdiese lateinische Regel als ein Aus-zug aus der eigentlichen Regel denUneingeweihten und zur Belehrungüber die Satzungen des Ordens die-nen sollte, denn die ausführlicheRegel wurde geheim gehalten. S.Stgrutcnbuch S. 12. iög.