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6 (1839) Immanuel Kant's Schriften zur Philosophie der Religion
Entstehung
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Unter einer Theodicee versteht man die Verthcidigung der höch-sten Weisheit des Welturhebers gegen die Anklage, welche die Ver-nunft aus dem Zweckwidrigen in der Welt gegen jene erhebt.Man nennt dieses die Sache Gottes verfechten; ob es gleich imGrunde nichts mehr, als die Sache unserer anmaßenden, hiebei aberihre Schranken verkennenden Vernunft sein möchte, welche zwarnicht eben die beste Sache ist, insoferne aber doch gebilligt werdenkann, als (jenen Eigendünkel bei Seite gesetzt) der Mensch als einvernünftiges Wesen berechtigt ist, alle Behauptungen, alle Lehre,welche ihm Achtung aufcrlegt, zu prüfen, ehe er sich ihr unterwirft,damit diese Achtung aufrichtig und nicht erheuchelt sei.

Zu dieser Rechtfertigung wird nun erfordert, daß der vermeint-liche Sachwalter Gottes entweder beweise: daß das, was wir indieser Welt als zweckwidrig beurtheilen, es nicht sei; oder daß,wenn es auch dergleichen wäre, es doch gar nicht als Factum, son-dern als unvermeidliche Folge aus der Natur der Dinge beurtheiltwerden müsse; oder endlich, daß es wenigstens nicht als Factumdes höchsten Urhebers aller Dinge, sondern blos der Weltwesen, de-nen etwas zugerechnet werden kann, d. i. der Menschen, (allenfallsauch höherer, guter oder böser geistiger Wesen) angesehen werdenmüsse.

Der Verfasser einer Theodicee willigt also ein: daß dieser Rechts-handel vor dem Gerichtshöfe der Vernunft anhängig gemacht werde;und macht sich anheischig, den angcklagten Theil, als Sachwalter,durch förmliche Widerlegung aller Beschwerden des Gegners zu ver-treten; darf letzteren also während des Rechtsganges nicht durch ei-nen Machtspruch der Unstatthaftigkeit des Gerichtshofes der mensch-lichen Vernunft (excextionem kvri) abweisen, d. i. die Beschwerdennicht durch ein, dem Gegner auferlegtcs Zugeständniß der höchsten