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chen sich der Anwalt des Gefangenen erlaubt, aufmerksam machte,und die Thatsachen in ein so augenfälliges Licht stellte, daß nichtwohl mehr ein Mißverständlich stattfinden konnte.
„Wir leben, meine Herren," schloß er, „an den Gränzen desgesellschaftlichen Verbandes, und es wird daher doppelt nothwendig,die Diener des Gesetzes zu unterstützen. Wenn ihr de» Zeugen,wie sie die Handlung des Gefangenen darstellten, Glauben beimeßt,so ist es cnre Pflicht, das Schuldig über ihn ansznsprechen; wennihr aber der Ansicht seid, daß der alte Mann, der heute vor eucherscheint, dem Constable kein Leides zu thun gedachte, sondern mehrunter dem Einflüsse der Gewohnheit, als von einem bösen Wil-len geleitet, handelte, so ist es zwar auch eures Amtes, überihn zu richten, aber es mit Milde zu thun."
Wie früher, verließ die Jury ihre Loge nicht, sondern nacheiner kurzen Berathnng stand der Obmann abermals ans, underklärte, der Gefangene sei „schuldig".
Dieser Ausspruch erregte mir wenig Ueberraschung in demGericütssaalc, da die Zeugenaussagen, die wir großentheils über-gangen haben, zu klar und bestimmt waren, um nicht volle Be-achtung zu verdienen. Die Richter schienen eine solche Wendungvoransgesehen zu haben, denn auch unter ihnen fand — gleich-zeitig mit der Jury — eine Berathnng statt, und die vorangehen-den Bewegungen auf der Gerichtsbank verkündigten die Publika-tion des Urtheils.
„Nathanael Bnmppo," begann der Richter, indem er nachNennung des Namens die übliche Panse eintreten ließ.
Der alte Jäger, der bisher, den Kopf auf die Schranke ge-lehnt, dagesessen, erhob sich jetzt, und erwicderte alsbald in mi-litärischem Tone:
„Hier!"
Der Richter winkte mitderHand znm Schweigen, und fuhr fort:
„Bei Fällung des Urtheils hat sich der Gerichtshof eben so