„Meine Herren Geschworenen, ich hätte eigentlich das Verhör,welches der Anwalt des Gefangenen führte (da derselbe Fragenstellte, welche dem Verhörten die Worte in den Mund legten),unterbrechen sollen, wenn ich nicht die feste Ueberzengnng hegte,das; das Gesetz des Landes über was immer für einen Vortheil(ich meine gesetzlichen Vortheil), der sich durch List erringen läßt,erhaben ist. Der Beistand des Gefangenen, meine Herren, hatsich die Mühe gegeben, euch (im Gegensatz zu eurem eigenen ge-sunde» Menschenverstand) zu dem Glauben zu bereden, das; dasRichten einer Büchse ans einen Constable (mag er nun ein per-manenter oder jeweiliger sein) eine ganz unschuldige Sache sei,und daß die Gesellschaft (ich meine das Gesammtwohl, meineHerren) nicht im mindesten dadurch gefährdet werde. Mögt ihrmir aber eure Aufmerksamkeit leihen, mährend wir die Einzeln-heiten dieses hochgesährlichen Verbrechens betrachten."
Hier begünstigte Herr Van der School die Jury mit einemAuszug ans dem Zcngenbericht, den er in einer Weise vorbrachte,welche geeignet war, die geistigen Fähigkeiten seiner Zuhörer ineine gänzliche Verwirrung zu bringen. Nach dieser Auseinander-setzung schloß er, wie folgt:
„Und nun, meine Herren, nachdem ich klar dargethan habe,welch' eines schweren Vergehens dieser unglückliche Mann sichschuldig gemacht hat (unglücklich, sowohl in Anbetracht seiner Un-wissenheit als seiner Schuld) überlasse ich die Sache eurer eigenenGewissenhaftigkeit — nicht im mindesten zweifelnd, daß ihr dieWichtigkeit (trotz dem, daß der Anwalt des Gefangenen sohneZweifel sich verlassend ans euer früheres Verdikts so zuversichtlicheinem günstigen Ansgang entgegen-zu sehen scheint) der Bestrafungdes Verbrechers cinsehen und die Würde des Gesetzes wahren werdet."
D>e Reihe kam jetzt an den Richter, sich seiner Obliegenheitzu entledigen. Sie bestand in einer kurzen, verständlichen Zusam-menfassung der Zeugenaussagen, wobei er auf den Kunstgriff, wel-