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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
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^n der Schrift: Frankreich, im Jahr 1797, sechstes Stück,Nr. 1: Von den politischen Gegenwirkungen, von BenjaminConstant, ist Folgendes S. 123 enthalten.

Der sittliche Grundsatz: es sei eine Pflicht, die Wahrheit zusagen, würde, wenn man ihn unbedingt und vereinzelt nähme, jedeGesellschaft zur Unmöglichkeit machen. Den Beweis davon habenwir in den "sehr unmittelbaren Folgerungen, die ein Deutscher Phi-losoph aus diesem Grundsätze gezogen hat, der so weit geht, zubehaupten: daß die Lüge gegen einen Mörder, der uns fragte: obunser von ihm verfolgter Freund sich nicht in unser Haus geflüchtet?ein Verbrechen sein würde*)."

Der Französische Philosoph widerlegt,S. 124 diesen Grundsatzauf folgende Art.Es ist eine Pflicht, die Wahrheit zu sagen.Der Begriff von Pflicht ist unzertrennbar von dem Begriff desRechts. Eine Pflicht ist, was bei einem Wesen den Rechten einesanderen entspricht. Da wo es keine Rechte gibt, gibt es keinePflichten. Die Wahrheit zu sagen, ist also eine Pflicht; aber nurgegen denjenigen, welcher ein Recht auf die Wahrheit hat. KeinMensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die Anderen schadet."

Das liegt hier in dem Satze:Die Wahr-

*)I. D. Michaelis in Göttingcn hat diese seltsame Meinung nochfrüher vorgetragen, als Kan t. Daß Kant der Philosoph sei, von dem dieseStelle redet, hat mir der Verfasser dieser Schrift selbst gesagt."

K- Fr- Cramer -h).

4) Daß dieses wirklich an irgend einer Stelle, deren ich mich aber iyt nichtmehr besinnen kann, von inir gesagt worden, gestehe ich hiedurch.

Z. Kant.