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Definitivartikel zum ewigen Frieden- Anhang. l>
Den Vorschub hiezu gibt die Zwcizüngigkeit der Politik in An-sehung der Moral, einen oder den anderen Zweig derselben zu ihrerAbsicht zu benutzen. — Beides, die Menschenliebe und die Achtungfürs Recht der Menschen, ist Pflicht; jene aber nur bedingte,diese dagegen unbedingte, schlechthin gebietende Pflicht, welchenicht übertreten zu haben derjenige zuerst völlig versichert sein muß,der sich dem süßen Gefühl des Wohlthuns überlassen will. Mitder Moral im ersteren Sinne (als Ethik) ist die Politik leicht ein-verstanden, um das Recht der Menschen ihren Oberen Preis zu ge-ben; aber mit der in der zweiten Bedeutung (als Rechtslehre), vorder sie ihre Knie beugen müßte, findet sie es rathsam, sich gar nichtauf Vertrag einzulassen, ihr lieber alle Realität abzustreiten, undalle Pflichten auf lauter Wohlwollen auszudeuten; welche Hinterlisteiner lichtscheuen Philosophie durch die Publicität jener ihrer Maxi-men leicht vereitelt werden würde, wenn jene es nur wagen wollte,dem Philosophen die, Publicität der seim'gen angedeihen zu lassen.
In dieser Absicht schlage ich ein anderes transscendentales undbejahendes Princip des öffentlichen Rechts vor, dessen Formediese sein würde:
„Alle Maximen, die der Publicität bedürfen, (um ihrenZweck nicht zu verfehlen,) stimmen mit Recht und Politik vereinigtzusammen."
Denn wenn sie nur durch die Publicität ihren Zweck erreichenkönnen, so müssen sie dem allgemeinen Zweck des Publikums (derGlückseligkeit) gemäß sein, womit zusammen zu stimmen, (cs mitseinem Zustande zufrieden zu machen,) die eigentliche Aufgabe derPolitik ist. Wenn aber dieser Zweck nur durch die Publicität, d. i.durch die Entfernung alles Mißtrauens gegen die Maximen der-
1788," ankrcffen. Dieser würdige Gelehrte gesteht gleich zu Anfänge, cinegcnug-thuende Antwort auf diese Frage nicht geben zu können. Aber sie dennochgut zu heißen, obzwar mit dem Gestandniß, die dagegen sich regenden Ein-würfe nicht völlig heben zu können, scheint doch eine größere Nachgiebigkeitgegen die zu sein, die sehr geneigt sind, sie zu mißbrauchen, als wohl rath-sam sein möchte, cinzuraumen-Kant s. W. V-
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