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Definirivattikel zum ewigen Frieden. Anhang, lk.
gen, um seinen Anmaßungen zu widerstehen, welches beweiset, daßPolitik mit aller ihrer Schlauigkeit auf diesen Fuß (der Offenheit)ihren Zweck selber vereiteln, mithin jene Maxime unrecht sein müsse.
d) „ Wenn eine bis zur furchtbaren Größe (xotentia tremenck»)angcwachscne benachbarte Macht Besorgniß erregt: kann man an-nehmen, sie werde, weil sie kann, auch unterdrücken wollen, undgibt das den Mindcrmächtigen ein Recht zum (vereinigten) Angriffederselben, auch ohne vorhergegangene Beleidigung?" —Ein Staat,der seine Maxime hier bejahend verlautbarcn wollte, würde dasUebel nur noch gewisser und schneller herbeiführen. Denn diegrößere Macht würde der kleineren zuvorkommen, und, was dieVereinigung der letzteren betrifft, so ist das nur ein schwacher Rohr-stab gegen den, der das üiviäe et impera zu benutzen weiß. —Diese Maxime der Staatsklugheit, öffentlich erklärt, vereitelt alsonothwendig ihre eigene Absicht, und ist folglich ungerecht.
v) „Wenn ein kleinerer Staat durch seine Lage den Zusam-menhang eines größeren trennt, der diesem doch zu seiner Erhaltungnöthig ist, ist dieser nicht berechtigt, jenen sich zu unterwerfen undmit dem seinigcn zu vereinigen?" — Man sieht leicht, daß dergrößere eine solche Marime ja nicht vorher müsse laut werden las-sen; denn entweder die kleineren Staaten würden sich frühzeitig ver-einigen, oder andere Mächtige würden um diese Beute streiten,mithin macht sie sich durch ihre Offenheit selbst unthunlich; ein Zei-chen, daß sie ungerecht ist und es auch in sehr hohem Grade seinkann; denn ein klein Object der Ungerechtigkeit hindert nicht, daßdie daran bewiesene Ungerechtigkeit sehr groß sei.
3. Was das Weltbürgerrecht betrifft, so übergehe iches hier mit Stillschweigen; weil wegen der Analogie desselben mitdem Völkerrecht die Maximen desselben leicht anzugeben und zuwürdigen sind.
Man hat hier nun zwar an dem Princip der Unverträglichkeitder Maximen des Völkerrechts mit der Publicität ein gutes Kenn-