Desinitivartikel zum ewigen Frieden. Anhang. I. 45:r
' Aus allen diesen Schlangenwcndungen einer unmoralischenKlugheitslehre, den Friedenszustand unter Menschen aus dem krie-gerischen des Naturzustandes herauszubringen, erhellt wenigstens soviel: daß die Menschen, ebensowenig in ihren Privatverhältniffm,als in ihren öffentlichen, dem Rechtsbegriff entgehen können, :mdsich nicht getrauen, die Politik öffentlich blos auf Handgriffe derKlugheit zu gründen, mithin dem Begriffe eines öffentlichen Rechtsallen Gehorsam aufzukündigen, (welches vornehmlich in dem desVölkerrechts auffallend ist,) sondern ihm an sich alle gebührendeEhre widerfahren lassen, wenn sie auch hundert Ausflüchte undBemäntelungen aussinnen sollten, um ihm in der Praxis auszu-weichen und der verschmitzten Gewalt die Autorität anzudichten, derUrsprung und der Verband alles Rechts zu sein. — Um dieserSophisterei, (wenngleich nicht der durch sie beschönigten Ungercchtig-
Cultur (die Rohigkeit) zur Ursache der gesetzwidrige» Erscheinungen ihrerDenkungsart mit einigem Scheine angeführt werden möchte, so fallt sie doch,im äußeren Verhältnis' der Staaten gegen einander, ganz unverdeckt undunwidersprechlich in die Augen. Im Inneren jedes Staats ist sie durch denZwang der bürgerlichen Gesetze verschleiert, »veil der Neigung zur wechselsei-tigen Gewaltthätigkeit der Bürger eine größere Gewalt, nämlich die der Re-gierung, mächtig entgegcnwirkt, und so nicht allein dem Ganzen einen mo-ralischen Anstrich (c->us»e non «su8»e) gibt, sondern auch dadurch, daß demAusbruch gesetzwidriger Neigungen ein Riegel vorgeschoben wird, die Ent-wickelung der moralischen Anlage zur unmittelbaren Achtung fürs Recht wirk-lich viel Erleichterung bekommt. — Denn ein Zeder glaubt nun von sich,daß er wohl den Rechtsbegriff heilig halten und treu befolgen würde, wenner sich nur von jedem Anderen eines Gleichen gewärtigen könnte; welchesLetztere ihm die Regierung zum Theil sichert; wodurch dann ein großer Schrittzur Moralität, (obgleich noch nicht moralischer Schritt) gethan wird, diesemPflichtbcgriff auch um sein selbst willen, ohne Rücksicht auf Erwiederung an-hänglich zu sein- — Da ein Jeder aber, bei seiner guten Meinung von sichselber, doch die böse Gesinnung bei allen Anderen voraussctzt, so sprechen sieeinander wechselseitig ihr Urtheil: daß sie Alle, was das Factum betrifft,wenig taugen; (woher cs komme, da es Loch der Natur des Menschen ^ alseines freien Wesens, nicht Schuld gegeben werden kann; mag unerörtertbleiben.) Da aber doch auch die Achtung für den Rcchtsbcgriff, deren derMensch sich schlechterdings nicht cntschlagen kann, die Theorie des Vermögens,ihm angcmeffen zu werden, auf das Feierlichste sanctionirt, so sicht ein Zeder,daß er seinerseits jenem gcnräß handeln müsse, Andere mögen es halten, wiesie wollen.