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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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445
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Desinitivartikel zum ewigen Frieden. Zusatz 2. 445

durch allgemeine (moralische gesetzgebende) Menschenvernunft.Es ist aber hiemit nicht gemeint, daß der Staat den Grundsätzendes Philosophen vor den Aussprüchen des Juristen (des Stellvertre-ters der Staatsmacht) den Vorzug cinräumen müsse, sondern nur,daß man ihn höre. Der Letztere, der die Wage des Rechts undnebenbei auch das Schwert der Gerechtigkeit sich zum Symbolgemacht hat, bedient sich gemeiniglich des letzteren, nicht um etwablos alle fremde Einflüsse von dem ersteren abzuhalten, sondernwenn die eine Schaale nicht sinken will, das Schwert mit hineinzu legen (vae vietis), wozu der Jurist, der nicht zugleich (auch derMoralität nach) Philosoph ist, die größte Versuchung hat, weil esseines Amts nur ist, vorhandene Gesetze anzuwenden, nicht aber,ob diese selbst nicht einer Verbesserung bedürfen, zu untersuchen,und rechnet diesen in der That niedrigeren Rang seiner Facultätdarum, weil er mit Macht begleitet ist, (wie es auch mit den bei-den anderen der Fall ist,) zu den höheren. Die philosophischesteht unter dieser verbündeten Gewalt auf einer sehr niedrigen Stufe.So heißt es z. B. von der Philosophie, sie sei die Magd derTheologie (und eben so lautet es von den zwei anderen). Mansieht aber nicht recht,ob sie ihrer gnädigen Frauen die Fackelvorträgt oder die Schleppe nachträgt."

Daß Könige Philosophien oder Philosophen Könige würden,ist nicht zu erwarten, aber auch nicht zu wünschen; weil der Be-sitz der Gewalt das freie Urtheil der Vernunft unvermeidlich ver-dirbt. Daß aber Könige oder königliche, (sich selbst nach Gleich-heitsgesetzen beherrschende) Völker die Klasse der Philosophen nichtschwinden oder verstummen, sondern öffentlich sprechen lassen, istBeiden zu Beleuchtung ihres Geschäftes unentbehrlich, und weildiese Klasse ihrer Natur nach der Rottirung und Clubbenverbündungunfähig ist, wegen der Nachrede einer Propagande verdachtlos.