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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Aum ewigen Frieden- 2. Abschn.

wir zwar eigentlich nicht an diesen Kunstanstalten der Natur er-kennen, oder auch nur daraus auf sie schließen, sondern, (wie,in aller Beziehung der Form der Dinge auf Zwecke überhaupt,)nur hinzudenkcn können und müssen, um uns von ihrer Mög-lichkeit, nach der Analogie menschlicher Kunsthandlungen, einen Be-griff zu machen, deren Vcrhaltniß und Zusammenstimmung aber zudem Zwecke, den uns die Vernunft unmittelbar vorschreibt (demmoralischen), sich vorzustellen, eine Idee ist, die zwar in tHeere-

theilung der Vorsehung (formaliter betrachtet) nach Lcr Art den Ausfüh-rung ihrer Absicht gemeint: nämlich in ordentliche, (z. B. das jährlicheSterben und Wiederaufleben der Natur nach dem Wechsel der Jahreszeiten,)und außerordentliche, (z. B. die Zuführung des Holzes an die EiS-küsten, das da nicht wachsen kann, durch die Mcerströmc, für die dortigenEinwohner, die ohne das nicht leben könnten,) wo, ob wir gleich die physisch-mechanische Ursache dieser Erscheinungen uns gut erklären können, (z. B-durch die mit Holz bewachsenen Ufer der Flüsse der temperirten Länder, inwelche jene Baume hineinfallcn und etwa durch den Gulfffrom weiter ver-schleppt werden,) wir dennoch auch die teleologische nicht übersehen müssen,die auf die Vorsorge einer über die Natur gebietenden Weisheit hinwcist.Rur was den in den Schulen gebräuchlichen Begriff eines göttlichen Bei-tritts oder Mitwirkung (eoneorsus) zu einer Wirkung in der Sinncnwcltbetrifft, so muß dieser Wegfällen- Denn das Ungleichartige paaren wollensgrxplie» gangere eguis), und den, der selbst die vollständige Ursache derWeltvcrandcrungen ist, seine eigene prädcterminirende Vorsehung währenddem Weltlaufe ergänzen zu lasten, (die also mangelhaft gewesen seinmüßte,) z. B. zu sagen, daß nächst Gott der Arzt den Kranken zurecht ge,bracht habe, also als Beistand dabei gewesen sei, ist erstlich an sich wider-sprechend. Denn caus» sollt»,'!» non zurLt. Gott ist der Urheber,des Arztessammt allen seinen Heilmitteln, und so muß ihm, wenn man ja bis zumhöchsten, uns theoretisch unbegreiflichen Urgründe hinaufsteigen will, die Wir-kung ganz zugeschrieben werden» Oder man kann sie auch ganz dem Arztzuschreiben, sofern wir diese Begebenheit als nach der Ordnung der Naturerklärbar in der Kette der Wcltursachen verfolgen. Zweitens bringt einesolche Denkungsart auch um alle bestimmte Principicn der Beurtheilung einesEffects. Aber in moralisch-praktischer Absicht, (die also ganz aufsUebcrsinnliche gerichtet ist,) z. B. in dem Glauben, daß Gott den Mangelunserer eigenen Gerechtigkeit, wenn nur unsere Gesinnung ächt war, auchdurch uns unbegreifliche Mittel ergänzen werde, wir also in der Bestrebungzum Guten nichts Nachlassen sollen, ist der Begriff des göttlichen Ooncursn-ganz schicklich und sogar notwendig; wobei es sich aber von selbst versteht,daß Niemand eine gute Handlung (als Begebenheit in der Welt) hierauszu erklären versuchen muß, welches ein vorgebliches theoretisches Erkennt-nis- des Uebersinnlichen, mithin ungereimt ist.