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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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410 lieber d. Gemeinspr.: das mag in d. Theorie richtig sein u. s. w.

Krieg, darf nie Nachlassen. Nun ist Hierwider kein anderes Mittel,als ein auf öffentliche mit Macht begleitete Gesetze, denen sich jederStaat unterwerfen müßte, gegründetes Völkerrecht, (nach der Ana-logie eines bürgerlichen oder Staatsrechts einzelner Menschen) mög-lich. Denn ein dauernder allgemeiner Frieden, durch die soge-nannte Balance der Mächte in Europa ist, wie Swift'sHaus, welches von einem Baumeister so vollkommen nach allenGesetzen des Gleichgewichts erbaut war, daß, als sich ein Sperlingdrauf setzte, es sofort einsiel, ein bloses Hirngespinnst.Abersolchen Zwangsgesctzen, wird man sagen, werden sich Staaten dochnie unterwerfen; und der Vorschlag zu einem allgemeinen Völker-fiaat, unter dessen Gewalt sich alle einzelne Staaten freiwillig be-quemen sollen, um seinen Gesetzen zu gehorchen, mag in der Theorieeines Abt vcn St. Pierre, oder eines Rousseau noch so artigklingen, so gilt er doch nicht für die Praxis; wie er denn auch vongroßen Staatsmännern, mehr aber noch von Staatsoberhäupternals eine pedantisch-kindische, aus der Schule hervorgetretene Ideejederzeit ist verlacht worden."

Ich meinerseits vertraue dagegen doch auf die Theorie, die vondem Rechtsprincip ausgcht, wie das Verhältniß unter Menschenuyd Staaten sein soll, und die den Erdengöttern die Maxime an-preist, in ihren Streitigkeiten jederzeit so zu verfahren, daß ein sol-cher allgemeiner Völkerstaat dadurch eingeleitet werde, und ihn also alsmöglich (in praxi), und daß er sein kann, anzunehmen; zu-gleich aber auch (in subsillium) auf die Natur der Dinge, welchedahin zwingt, wohin man nicht gerne will, (kata volentem äucunt,nvlentem tralinnt.) Bei dieser letzteren wird dann auch die mensch-liche Natur mit in Anschlag gebracht; welche, da in ihr immernoch die Achtung für Recht und Pflicht lebendig ist, ich nicht fürso versunken im Bösen halten kann oder will, daß nicht die moralisch-praktische Vernunft nach vielen mißlungenen Versuchen endlich überdasselbe siegen und sie auch als liebenswürdig darstellen sollte. So bleibtes also auch in kosmopolitischer Rücksicht bei der Behauptung: Was ausVernunftgründcn für die Theorie gilt, das gilt auch für die Praxis.