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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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397
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II. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht. 397

vieler wohldenkendcn Verfasser, dem Volk (zu seinem eigenen Ver-derben) das Wort zu reden, bemerken: daß dazu theils die gewöhn,liche Täuschung, wenn vom Princip des Rechts die Rede ist, dasPrincip der Glückseligkeit ihren Urtheilcn unterzuschieben, die Ursachesei; theils auch, wo kein Instrument eines wirklich dem gemeinenWesen vorgelegten, vom Oberhaupt desselben acceptirtcn, und vonbeiden sanctionirten Vertrags anzutreffen ist, sie die Idee von einemursprünglichen Vertrag, die immer in der Vernunft zum Grundeliegt, als Etwas, welches wirklich geschehen sein müsse, annahmen,und so dem Volke immer die Befugniß zu erhalten meinten, davonbei einer groben, aber von ihm selbst dafür beurtheiltcn Verletzungnach seinem Gutdünken abzugchen *).

Man sieht hier offenbar, was das Princip der Glückseligkeit,(welche eigentlich gar keines bestimmten Princips fähig ist,) auch imStaatsrecht für Böses anrichtet, so wie es solches in der Moralthut, auch selbst bei der besten Meinung, die der Lehrer desselbenbeabsichtigt. Der Souverain will das Volk nach seinen Begriffenglücklich machen, und wird Despot; das Volk will sich den allge-meinen menschlichen Anspruch auf eigene Glückseligkeit nicht nehmenlassen, und wird Rebell. Wenn man zu allererst gefragt hätte,was Rechtens ist, (wo die Principien n priori feststehen, und keinEmpiriker darin pfuschen kann;) so würde die Idee des Social-contracts in ihrem unbestreitbaren Ansehen bleiben; aber nicht als

*) ES mag auch immer der wirkliche Vertrag des Volks mit dem Ober-Herr» verletzt sein, so kann dieses doch alsdann nicht sofort als gemeinesWesen, sondern nur durch Rottirung, entgegenwirken. Denn die bisherbestandene Verfassung war vom Volke zerrissen; die Organisation aber zueinem neuen gemeinen Wesen sollte allererst noch geschehen. Hier tritt nunder Zustand der Anarchie mit allen ihren Gräueln ein, die wenigstens da-durch möglich sind; und das Unrecht, welches hier geschieht, ist alsdann das,was eine jede Partei der anderen im Volke zufügt; wie auch aus dem an-geführten Beispiel erhellt, wo die aufrührerischen Unterthane» jenes Staatszuletzt einander mit Gewalt eine Verfassung aufdringen wollten, die weitdrückender geworden wäre, als die, welche sie verließen; nämlich von Geist-lichen und Aristokraten verzehrt zu werden, statt daß sie unter einem, Allebeherrschenden Oberhaupt mehr Gleichheit in Vertheilung der Staatsbürdenerwarten konnten.