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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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368 lieber den Gemcinspruch: Das mag in der Theorie richtig re.

Gesetzes zu Bedingungen des Gesetzes selbst gemacht, und so eine Praxis,welche auf einen nach bisheriger Erfahrung wahrscheinlichen Aus-gang berechnet ist, die für sich selbst bestehende Theorie zu meisternberechtigt wird.

Die Eintheilung dieser Abhandlung mache ich nach den dreiverschiedenen Standpuncten, aus welchen der über Theorien undSysteme so keck absprechende Ehrenmann seinen Gegenstand zu beur-theilen pflegt; mithin in dreifacher Qualität: 1) als Privat- aberdoch Geschäftsmann, 2) als Staatsmann, 3) als Welt-mann (oder Weltbürger überhaupt). Diese drei Personen sindnun darin "einig, dem Schulmann zu Leibe zu gehen, der für sieAlle und zu ihrem Besten Theorie bearbeitet; um, da sie es besserzu verstehen wähnen, ihn in seine Schule zu weisen, (illa se js-etet in Lllla!) als einen Pedanten, der, für die Praxis verdorben,ihrer erfahrenen Weisheit nur im Wege steht.

Wir werden also das Verhältniß der Theorie zur Praxis in dreiNummern: erstlich, in der Moral überhaupt (in Absicht auf dasWohl jedes Menschen), zweitens in der Politik (in Bezie-hung auf das Wohl der Staaten), drittens in kosmopoliti-scher Betrachtung (in Absicht auf das Wohl der Menschengat-tung im Ganzen, und zwar sofern sie im Fortschreiten zu dem-selben in der Reihe der Zeugungen aller künftigen Zeiten begriffenist,) vorstellig machen. Die Betitelung der Nummern aber wird,aus Gründen, die sich aus der Abhandlung selbst ergeben, durchdas Verhältniß der Theorie zur Praxis in der Moral, demStaatsrecht, und dem Völkerrecht ausgedrückt werden.