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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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367
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hinzukäme, so würden sie mit der Erfahrung ganz wohl zusammen-siimmen.) Allein es hat doch eine ganz andere Bcwandniß mit einerTheorie, welche Gegenstände der Anschauung betrifft, als mit der-jenigen, in welcher diese nur durch Begriffe vorgestellt werden,(mit Objecten der Mathematik, und Objecten der Philosophie;) welche.letzteren vielleicht ganz wohl und ohne Tadel (von Seiten der Ver-nunft) gedacht, aber vielleicht gar nicht gegeben werden können,sondern wohl blosc leere Ideen sein mögen, von denen in der Praxisentweder gar kein, oder sogar ein ihr nachtheiliger Gebrauch ge-macht werden würde. Mithin könnte jener Gemeinspruch doch wohlin solchen Fällen seine gute Richtigkeit haben.

Allein in einer Theorie, welche auf dem Pflichtbegriff ge-gründet ist, fällt die Besorgniß wegen der leeren Idealität diesesBegriffes ganz weg'. Denn es würde nicht Pflicht sein, auf einegewisse Wirkung unseres Willens auszugehen, wenn diese auch nichtin der Erfahrung, (sie mag nun als vollendet, oder der Vollendungsich immer annähernd gedacht werden,) möglich wäre; und von die-ser Art der Theorie ist in gegenwärtiger Abhandlung nur die Rede.Denn von ihr wird, zum Skandal der Philosophie, nicht seltenvvrgeschützt, daß, was in ihr richtig sein mag, doch für die Praxisungültig sei; und zwar in einem vornehmen wegwerfenden Ton, vollAnmaßung, die Vernunft selbst in dem, worin sie ihre höchste Ehresetzt, durch Erfahrung reformircn zu wollen, und in einem Weisheits-dünkel, mit Maulwurfsaugen, die auf die letztere geheftet sind, wei-ter und sicherer sehen zu können, als mit Augen, welche einemWesen zu Theil geworden, das aufrecht zu stehen und den Himmelanzuschauen gemacht war.

Diese, in unseren spruchreichcn und thatlceren Zeiten sehr gemeingewordene Maxime richtet nun, wenn sie etwas Moralisches (Tu-gend- oder Rechtspflicht) betrifft, den größten Schaden an. Dennhier ist es um den Kanon der Vernunft (im Praktischen) zu thun,wo der Werth der Praxis gänzlich auf ihrer Angemessenheit zu derihr untergelegten Theorie beruht, und Alles verloren ist, wenn dieempirischen, und daher zufälligen Bedingungen der Ausführung des