Jg2 Recension von Gottl. Hufeland's Versuch rc.
ausfüllen könne. Man kann nicht in Abrede ziehen, daß in diesemWerke viel Neues, Tiefgedachtes und zugleich Wahres enthalten sei,überall aber etwas, das zur Entdeckung des Kriterii der Wahrheitin Sätzen des Naturrechts und der Grenzbestimmung des eigen-thümlichen Bodens desselben vorbereitet und Anleitung gibt. Dochrechnet Recensent noch sehr auf den fortgesetzten Gebrauch, den derVerfasser noch künftig in seinen Lehrstunden von seinem Grundsätzemachen wird. Denn diese Art von Experiment ist in keiner Artvon Erkenntniß aus blosen Begriffen nöthiger, und dabei doch sothunlich, als in Fragen über das Recht, das auf bloser Vernunftberuht; Niemand aber kann dergleichen Versuch mannigfaltiger undausführlicher anstellen, als der, welcher sein angenommenes Principan so viel Folgerungen, als ihm das ganze System, das er öftersdurchgehen muß, darbietet, zu prüfen Gelegenheit hat. Es wäreunschicklich, Einwürfe wider eine Schrift aufzustellen, die sich ausdas besondere System gründen, das sich der Recensent über eben-denselben Gegenstand gemacht hat; seine Befugniß erstreckt sich nichtweiter, als nur auf die Prüfung der Zusammenstimmung der vor-getragenen Sätze untereinander, oder mit solchen Wahrheiten, die erals vom Verfasser zugestanden annehmen kann. Daher können wirnichts weiter hinzufügen, als daß gegenwärtige Schrift den lebhaf-ten und forschenden Geist des Verfassers, von welchem sich in derFolge viel erwarten läßt, beweise, und eine ähnliche Bearbeitung,in dieser sowohl, als in anderen Vernunftwiffenschasten, die Princi-pien sorgfältig zu berichtigen, dem Gcschmacke, und vielleicht auchdem Berufe dieses Zeitalters angemessen, und daher allgemein an-zupreisen sei.