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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Leipzig bei G. I. Göschen. Versuch über den Grundsatz LeS Ratunechw»cdst einen, Dihangc, "von Gotklreb Hufeland, der Weltweiöheit undbeider Rechte Doctor. 1785.

^n Wissenschaften, deren Gegenstand durch lauter Vernunst-begriffe gedacht werden muß, wie die es sind, welche die praktischeWeltweishcit ausmachen, nicht blos zu den ersten Grundbegriffenund Grundsätzen zurückgehen, sondern, weil es diesen leicht an Zu-lässigkeit und objektiver Realität fehlen könnte, die selbst durch ihreZulänglichkcit für einzelne vorkommende Fälle noch nicht hinreichendbewiesen ist, ihre Quellen in dem Vernunftvermögen selbst aufsu-chen, ist ein rühmliches Unternehmen, welchem sich Hr. Huselandhier in Ansehung des Naturrechts unterzogen hat. Er stellt in zehnAbschnitten den Gegenstand des Naturrechts, die Entwickelung desBegriffs vom Recht, die nothwendigen Eigenschaften des Grund-satzes desselben, dann die verschiedenen Systeme hierüber und diePrüfung derselben, jene mit historischer Ausführlichkeit, diese mitkritischer Genauigkeit dar, wo man die Grundsätze eines Grotius,Hobbes, Pufcndorf, ThomasiuS, Heinrich und Sam. von Cocccji,Wolf, Gundling, Beyer, Treuer, Köhler, Claproth, Schmauß,Achenwall, Sulzer, Feder, Eberhard, Platner, Mendelssohn, Garve,Höpfner, Ulrich, Zöllner, Hamann, Selle, Flatt, Schlettwein an-trifft, und nicht leicht einen vermissen wird, welches dem, welchergerne das Ganze alles bisher in diesem Fache Geschehenen über-sehen und die allgemeine Musterung desselben anstellen möchte, ein?angenehme Erleichterung ist. Er sucht die Ursachen dieser Ver-schiedenheit in Grundsätzen auf; setzt darauf die formalenBedingungen des Naturrechts fest, leitet den Grundsatz desselbenin einer von ihm selbst ausgcdachtcn Theorie ab, bestimmt die Ver-bindlichkeit im Naturrecht näher, und vollendet dieses Werk durchs