Von den Pflichten gegen Gott.
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Man sieht hieraus: daß in der Ethik, als reiner praktischerPhilosophie der inneren Gesetzgebung, nur die moralischen Ver-hältnisse des Menschen gegen den Menschen für uns begreif-lich sind; was .aber zwischen Gott und dem Menschen hierüberfür ein Verhältniß obwalte, die Grenzen derselben gänzlich über-steigt und uns schlechterdings unbegreiflich ist; wodurch dann be-stätigt wird, was oben behauptet ward: daß die Ethik sich nichtüber die Grenzen der Menschenpflichten gegen sich selbst und an-dere Menschen ch) erweitern könne.
f) 1. Ausg.: „über die Grenzen der wechselseitigen Mcnschcnpflichtcn"