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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Beschluß. Von de'n Pflichten gegen Gott.

also nur in der Bekämpfung der Naturtriebe, die es dahin bringt, !-)über sie bei vorkommenden, der Moralität Gefahr drohenden FällenMeister werden zu können; mithin die wacker, und im Bewußtseinseiner wiedercrworbenen Freiheit fröhlich macht. Etwas bereuen,(welches bei der Rückerinnerung ehemaliger Uebertretungen unver-meidlich, ja wobei diese Erinnerung nicht schwinden zu lassen, es so-gar Pflicht ist,) und sich eine Pönitenz auftrlegen, (z. B. dasFasten) nicht in diätetischer, sondern frommer Rücksicht, sind zweisehr verschiedene, moralisch gemeinte Vorkehrungen, von denen dieletztere, welche freudenlos, finster und mürrisch ist, die Tugend selbstverhaßt macht und ihre Anhänger verjagt. Die Zucht (Disciplin),die der Mensch an sich selbst verübt, kann daher nur durch denFrohsinn, der sie begleitet, verdienstlich und exemplarisch werden.

Beschluß.

Die Religionslehre als Lehre der Pflichten gegen Gottliegt außerhalb den Grenzen der reinen Moral-philosophie.

Protagoras von Abdera sing sein Buch mit den Wortenan:Ob Götter sind, oder nicht sind, davon weiß ichnichts zu sagen".*). Er.wurde deshalb von den Atheniensernaus der Stadt und von seinem Landsitze verjagt und seine Büchervor der öffentlichen Versammlung verbrannt. (tzrer-retr/rarn Inst,vrat. lib. s. esp. I.) Hierin thaten ihm die Richter von Athenals Menschen zwar sehr unrechtz aber als Staatsbeamte undRichter verfuhren sie ganz rechtlich und consequent; denn wie'hätte man einen Eid schwören können, wenn es nicht öffentlich und

O 1. Ausg.:die das Maaß erreicht, über sie" u. s. w.

*) ,,ve IIHs, negue ut »int, »egue nt non «int, Iinlieo «lieere."