Von den Lastern des Menschenhasses. §. 36. SV7
bmch geschieht, der, wenn er zur That (jenes Wohl zu schmälern)ausschlägt, qualificirter Neid, sonst aber nur Mißgunst (in-viäentia) heißt, ist doch nur eine indirect-bösartige Gesinnung,nämlich ein Unwille, unser eigenes Wohl durch das Wghl Andererin Schatten gestellt zu sehen, weil wir den Maaßstab desselben nichtin dessen innerem Werth, sondern nur in der Vergleichung mit demWohl Anderer zu schätzen und diese Schätzung zu versinnlichen wis-sen. — Daher spricht man auch wohl von einer beneidungs-würdigen Eintracht und Glückseligkeit in einer Ehe, oder Fami-lie u. s. w., gleich als ob es in manchen Fällen erlaubt wäre,Jemanden zu beneiden. Die Regungen des Neides liegen also inder Natur des Menschen, und nur der Ausbruch derselben machtsie zu dem scheußlichen Laster einer grämischen, sich selbst solterndenund auf Zerstörung des Glückes Anderer, wenigstens dem Wunschenach gerichteten Leidenschaft, ist mithin der Pflicht des Menschengegen sich selbst sowohl, als gegen Andere entgegengesetzt.
b) Undankbarkeit gegen seinen Wohlthäter, welche, wennsie gar so weit geht, seinen Wohlthäter zu hassen, qualificirteUndankbarkeit, sonst aber blos Unerkenntlichkeit heißt, istein zwar im öffentlichen Urtheile höchst verabscheutes Laster, gleich-wohl ist der Mensch dessenwegen so berüchtigt, daß man es nichtfür unwahrscheinlich hält, man könne sich durch erzeigte Wohlthatenwohl gar einen Feind machen. — Der Grund der Möglichkeiteines solchen Lasters liegt in der mißverstandenen Pflicht gegen sichselbst, die Wohlthätigkeit Anderer, weil sie uns Verbindlichkeit gegensie auferlegt, nicht zu bedürfen und aufzufordern, sondern lieber dieBeschwerden des Lebens selbst zu ertragen, als Andere damit zubelästigen, mithin dadurch bei ihnen in Schulden (Verpflichtung)zu kommen; weil wir dadurch auf die niedere Stufe des Beschütztengegen seinen Beschützer zu gerathen fürchten; welches der ächtenSelbstschätzung, (auf die Würde der Menschheit in seiner eigenenPerson stolz zu sein,) zuwider ist. Daher Dankbarkeit gegen die,die uns im Wohlthun unvermeidlich zuvorkommen mußten, (gegenVorfahren im Angedenken oder gegen Eltern,) freigebig, die aber