Druckschrift 
5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
Seite
282
Einzelbild herunterladen
 

282 Tugendlehre. Elh. Elementar!. I- B. H Ablh. II. Abschn.

erforderlichen Kräfte, überlassen, um darunter zu wählen, (z. B. obes ein Handwerk, oder der Kaufhandel, oder die Gelehrsamkeit seinsollte.) Denn abgesehen von dem Bedürfniß der Sclbsterhaltung,welches an sich keine Pflicht begründen kann, ist cs Pflicht desMenschen gegen sich selbst, ein der Welt, nützliches Glied zu sein,weil dieses auch zum Werth der Menschheit in seiner eigenen Persongehört, die er also nicht herabwürdigen soll.

Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst in Ansehung seinerphysischen Vollkommenheit ist aber nur weite und unvollkom-mene Pflicht; weil sie zwar ein Gesetz für die Maxime der Hand-lungen enthält, in Ansehung der Handlungen selbst aber, ihrer Artund ihrem Grade nach, nichts bestimmt, sondern der freien Will-kühr einen Spielraum verstattet.

Zweiter Abschnitt.

Von der Pflicht gegen sich selbst in Erhöhung seinermoralischen Vollkommenheit, d. i. in blos sitt-licher Absicht.

h. 2l.

Sie besteht erstlich, subjectiv, in der Lauterkeit (puritssmorslis) der Pflichtgesinnung; da nämlich, auch ohne Beimischungder von der Sinnlichkeit hergenommenen Absichten, das Gesetz fürsich allein Triebfeder ist, und die Handlungen nicht blos pflicht-mäßig, sondern auch aus Pflicht geschehen.Seid heilig"ist hier das Gebot. Zweitens, objectiv, in. Ansehung des ganzenmoralischen Zwecks, der die Vollkommenheit, d. i. seine ganzePflicht und die Erreichung der Vollständigkeit des moralischen Zwecksin Ansehung seiner selbst betrifft,seid vollkommen;" die Bestre-bung nach diesem Ziele ist beim Menschen immer nur ein Fort-schreiten von einer Vollkommenheit zur anderenff-);ist etwa eineTugend, ist etwa ein Lob, dem trachtet nach."

-h) 1. Ausg.:zu welchem Ziele aber hinzustreben beim Menschen - « -zur anderen ist;"