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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
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Der Pflichten gegen sich selbst

zweite Abtheilung.

Von den unvollkommenen Pflichten des Menschengegen sich selbst (in Ansehung seines Zwecks).

Erster Abschnitt.

Von der Pflicht gegen sich selbst in Entwickelung undVermehrung seiner 9t atnrvollko Minen heit, d. i.

, in pragmatischer Absicht.

§. 19 .

^er Anbau (cultura) seiner Naturkräste (Geistes-, Seelen -und Leibeskräfte) als Mittel zu allerlei möglichen Zwecken ist Pflichtdes Menschen gegen sich selbst. Der Mensch ist es sich selbst,(als einem Vernunftwesen) schuldig, die Naturanlagen und Ver-mögen, von denen seine Vernunft dereinst Gebrauch machen kann,nicht unbenutzt und gleichsam rosten zu lassen, sondern, gesetzt daßer au-ch mit dem angebornen Maaß seines Vermögens für die natür-lichen Bedürfnisse zufrieden sein könne, so muß ihm doch seine Ver-nunft dieses 3 »frieden sc in mit dem geringen Maaß seiner Ver-mögen erst durch Grundsätze anweisen, weil er, als ein Wesen, dasZwecke zu haben, oder Gegenstände sich zum Zweck zu machenfähig ist st), den Gebrauch seiner Kräfte nicht blos dem Jnstinct derNatur, sondern der Freiheit, mit der er dieses Maaß bestimmt, zuverdanken haben muß. Es ist also nicht Rücksicht auf den Vor-theil, den die Eultur seines Vermögens (zu allerlei Zwecken) »er-st) 1 . AuSg.:als ein Wesen, das der Zwecke, (sich Gegenstände zum-Zwecke zu machen) fähig ist,"