Druckschrift 
5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
Seite
224
Einzelbild herunterladen
 

224

Tug endlehre.

Werth alles Nutzens und aller empirischen Zwecke und Vortheileweit überwiege, die sie zu ihrer Folge immerhin haben mag.

Man kann auch gar wohl sagen: der Mensch sei zur Tugend(als einer moralischen Stärke) verbunden. Denn obgleich das Ver-. mögen (sseultsg) der Ueberwindung aller sinnlich entgegcnwirkendenAntriebe, seiner Freiheit halber, schlechthin vorausgesetzt werdenkann und muß; so ist doch dieses Vermögen als Stärke (robur)etwas, was erworben werden muß, dadurch, daß die moralischeTriebseder (die Vorstellung des Gesetzes) durch Betrachtung(eoutemxlstione) der Würde des reinen Vcrnunftgesetzes in uns,zugleich aber auch durch Uebung (exereitio) erhoben wird.

XI.

Das Schema der Tugendpflichten kann obigen Grundsätzengemäß auf folgende Art verzeichnet werden:

Das Materiale der Tugendpflicht.

Innere

Tugend-

pflicht.

1. 2.

Eigener Zweck, der Zweck Anderer, des-mir zugleich Pflicht ist. sen Beförderung mirzugleich Pflicht ist.

(Meine eigene Voll- (Die GlückseligkeitAnderer.)

skommenheit.)

3.

!Das Gesetz, welches! zugleich Triebfeder ist-Worauf die Mora-lit ät

4.

Der Zweck, der zwgleich Triebfeder ist.

Worauf die Lega-lität.

aller freien Willensbestimmung beruht»

Aeußere

Tugend-

pflicht.

Das Formale der Tugendpflicht.