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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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216
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Tugendlehre.

dem Subjcct Grundsatz wäre, sich jenen Pflichten nicht zu fügen.Die Stärke des Versatzes im ersteren heißt eigentlich allein Tugend(virtus), die Schwäche in der zweiten nicht sowohl Laster (ritium),als vielmehr blos Untugend, Mangel an moralischer Stärke (äe-keetus moralis). (Wie das Wort Lugend von taugen herkömmt,so bedeutet Untugend der Etymologie nach soviel als zu nichts tau-gen-j-).) Eine jede pflichtwidrige Handlung heißt Uebertrctung(peeLstum). Die vorsätzliche Uebertrctung aber, die zum Grundsatz ge-worden ist, macht eigentlich das aus, was man Laster (vitium) nennt.

Obzwar die Angemessenheit der Handlungen zum Rechte (einrechtlicher Mensch zu sein) nichts Verdienstliches ist, so ist doch dieder Maxime solcher Handlungen, als Pflichten, d. i, die Achtungfürs Recht verdienstlich. Denn der Mensch macht sich dadurchdas Recht der Menschheit, oder auch der Menschen, zum Zweck,und erweitert dadurch seinen Pflichtbegriff über den der Schuldig-keit (okkcnun llediti); weil ein Anderer aus seinem Rechte wohlHandlungen nach dem Gesetz, aber nicht, daß dieses auch zugleichdie Triebfeder zu denselben enthalte, von mir fordern kann. Eben-dieselbe Bewandniß hat es auch mit dem allgemeinen ethischen Ge-bote: 'handle pflichtmaßig, aus Pflicht." Diese Gesinnung in sichzu gründen und zu beleben ist, sowie die vorige, verdienstlich;weil sie über das Pflichtgesetz der Handlungen hinausgeht, und basGesetz, an sich, zugleich zur Triebfeder macht.

Aber eben darum müssen auch diese Pflichten zur weiten Ver-bindlichkeit gezählt werden, in Ansehung deren ein subjektives Prin-cip ihrer ethischen Belohnung, und zwar, um sie dem Begriffeeiner engen Verbindlichkeit so nahe, als möglich zu bringen, der Em-pfänglichkeit derselben nach dem Tugendgesetze, Statt findet, nämlicheiner moralischen Lust, die über die blose Zufriedenheit mit sich selbst,(dre blos negativ sein kann,) hinausgeht, und von der man rühmt,daß die Tugend in diesem Bewußtsein ihr eigener Lohn sei.

-h) 1. Ausg.:(Wie das Wort Tugend von taugen, so stammt Untu-gend von zu nichts taugen.)"