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Von der Art, etwas Aeußeres zu erwerben. §- 10.
endlich, was ich (gemäß der Idee eines möglichen vereinigten Wil-lens) will, es solle mein sein, das ist mein.
Die Momente (attenüenlia) der ursprünglichen Erwerbungsind also: 1) die Apprehension eines Gegenstandes, der Keinemangehört, widrigenfalls sie der Freiheit Anderer nach allgemeinenGesetzen widerstreiten würde. Die Apprehension ist die Besitz-nehmung des Gegenstandes der Willkühr im Raum und der Zeit;der Besitz also, in den ich mich setze, ist possessio pliaenomenou.2) Die Bezeichnung (üeclaratio) des Besitzes dieses Gegen-standes und des Acts meiner Willkühr, jeden Anderen davon abzu-halten. 3) Die Zueignung (sppropriatio) als Act eines äußer-lich allgemein gesetzgebenden Willens (in der Idee), durch welchenJedermann zur Einstimmung mit meiner Willkühr verbunden wird.— Die Gültigkeit des letzteren Moments der Erwerbung, als wor-auf der Schlußsatz: der äußere Gegnestand ist mein, beruht,d. i. daß der Besitz, als ein blos-rechtlich er, gültig (possessionoumeuon) sei, gründet sich darauf: daß, da alle diese Actusrechtlich sind, mithin aus der praktischen Vernunft hervorgehen,und also in der Frage, was Rechtens ist, von den empirischen Be-dingungen des Besitzes abstrahirt werden kann, der Schlußsatz: deräußere Gegenstand ist mein, vom sensiblen auf den intelligiblemBesitz richtig geführt wird.
Die ursprüngliche Erwerbung eines äußeren Gegenstandes derWillkühr heißt Bemächtigung (ooeupstio) und kann nicht an-ders, als an körperlichen Dingen (Substanzen) Statt finden. Wonun eine solche Statt findet, bedarf sie zur Bedingung des empiri-schen Besitzes die Priorität der Zeit vor jedem Anderen, der sicheiner Sache bemächtigen will («pü prior tempore, potior iure).Sie ist als ursprünglich auch nur die Folge von einseitigerWillkühr; denn wäre dazu eine doppelseitige erforderlich, so würdesie von dem Vertrage zweier (oder mehrerer) Personen, folglich vondem Seinen Anderer abgeleitet sein. — Wie ein solcher Act derWillkühr, als jener ist, das Seine für Jemanden begründen könne,ist nicht leicht einzusehcn. — Indessen ist die erste Erwerbung doch