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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
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Vorrede

der ersten-Ausgabe.

Äuf die Kritik der praktischen Vernunft sollte das System,die Metaphysik der Sitten, folgen, welches in metaphysischeAnfangsgründe der Rechtslehre und in eben solche für die Lu-gendlehre zerfällt, (als ein Gegenstück der schon gelieferten meta-physischen Anfangsgründe der Naturwissenschaft,) wozu die hierfolgende Einleitung die Form des Systems in beiden vorstellig undzum Theil anschaulich macht.

Die Rechtslehre, als der erste Lheil der Sittenlehre,ist nun das, wovon ein aus der Vernunft hervorgehendes Systemverlangt wird, welches man die Metaphysik des Rechts nennenkönnte. Da aber der Begriff des Rechts, als ein reiner jedoch aufdie Praxis, (Anwendung auf in der Erfahrung vorkommende Fälle)gestellter Begriff ist, mithin ein metaphysisches System des-selben in seiner Eintheilung auch aus die empirische Mannigfaltigkeitjener Fälle Rücksicht nehmen müßte, um die Eintheilung vollständigzu machen, (welches zur Errichtung eines Systems der Vernunfteine unerläßliche Forderung ist,) Vollständigkeit der Eintheilung desEmpirischen aber unmöglich ist, und, wo sie versucht wird,(wenigstens um ihr nahe zu kommen,) solche Begriffe, nicht alsintegrirende, Theile in das System, sondern nur, als Beispiele, indie Anmerkungen kommen können; so wird der für den ersten Theilder Metaphysik der Sitten allein schickliche Ausdruck sein, meta-physische Anfangsgründe der Rechtslehre; weil, in Rück-sicht auf jene Fälle der Anwendung, nur Annäherung zum System,

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