Vorrede.
Aie „metaphysischen Anfangsgründe derRechtslehre" und die „der Tugendlehre", welcheals die beiden ausführlichsten und wegen ihrer systemati-schen Beziehung auf die im vierten Bande enthaltenenHauptwerke wichtigsten Schriften wider die chronologischeOrdnung gleich an die Spitze dieses Bandes gestellt wor-den sind, sind beide zuerst im Jahre 1797'ist (Königsbergbei Fr. Nicolovius) erschienen, und erhielten zugleich dieauch hier auf dem Specialtitel beibehaltene gemeinsameBezeichnung: „Metaphysik der Sitten in zweiTh eilen", so daß die metaphysischen Anfangsgründe„der Rechtslehre" den ersten, die „der Tugend-lehre" den zweiten Theil bildeten. Diese erste Ausgabeder Rechtslehre enthielt XII S. Vorrede und Jnhalts-anzeige, I^II S. Einleitung und S. 53—235 S. Text;die der Tugend lehre X S. Vorrede und» 190 S.Text und Inhaltsanzeige. Von beiden Werken ist spaternur noch eine Ausgabe erschienen; und zwar von dem
st) Auf dem Specialtitel der Rechtslehre (S. 1) ist aus Ver-sehen die Angabe der Jahreszahl weggeblieben. Da übrigens vondiesem Werke schon im Februar 1797 eine Recension in den Gotting.Gelehrt. Anzeigen erschien (vgl. S. 120), so ist mehr als wahrschein-lich, daß es schon in den letzten Monaten des Jahres 1796 ausge-geben worden ist.