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8 (1865) C. Marius
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Sobald die Wahl der höher stehenden Aedilen erfolgt ist,schreitet man alsbald zur Abstimmung über die zweite Klasse. Alsdaher Marius bei der ersteren in entschiedenem Nachtheil blieb, än-derte er schnell seine Plane und bat nunmehr um die andere Stelle.Allein man sah hierin nur eine hochmüthige Frechheit und eS miß-lang ihm.

So hatte er denn an einem einzigen Tage zwei Durchfälle er-lebt, — ein Unglück, das noch niemals einem Anderen begegnet war.Dennoch stimmte er sein Sclbstbcwußtscin nicht im mindesten her-unter, sondern trat vielmehr nach kurzer Zeit als Bewerber um einePrätur auf. Es fehlte wenig zu einem abermaligen Durchfall, jeden-falls war sein Name der letzte von allen, der herauskam.

Zudem bekam er noch einen Prozeß wegen Bestechung. Denmeisten Verdacht hatte hiebei ein Sklave des Cassius Sabako hervor-gerufen, den man innerhalb der Schranken unter den Wählern sichHerumtreiben sah. Sabako gehörte nämlich zu den allernächstenFreunden des Marius. Als derselbe nun vor Gericht vorgeladenwurde, so gab er die Erklärung ab: „er habe wegen der Hitze Durstgehabt und frisches Wasser gewünscht; sein Sklave sei nun mit einemBecher zu ihm hereingekommen, habe sich aber sogleich wieder ent-fernt, nachdem er getrunken!" Dieser Mann wurde von den späterenCensorcn aus der Liste des Senats gestrichen, weil eine derartigeStrafe entweder durch sein falsches Zeugniß vor Gericht, oder durchseinen unsittlichen Lebenswandel gerechtfertigt schien.

Indessen mußte noch ein weiterer Zeuge gegen Mariuö auftreteu,— Gaius HercnniuS. Dieser erklärte jedoch, „daß es wider das Her-kommen sei, gegen einen Clienten Zeugniß abzulegen; das Gesetz ent-binde vielmehr jeden Patron dieser Verpflichtung (Patron nennt manzu Rom die Schutzpfleger der niedere» Stände); nun seien aber schonMarius' Eltern und ebenso Marius selbst von jeher zu dem Herenni-schen Hause in dem Verhältnisse der Clienten gestanden."

Während hieraus das Gericht diese Verweigerung der Zeugen-schaft als gerechtfertigt annahm, machte dagegen Marius selbst Ein-sprache gegen Herennius' Vorbringen. Er behauptete, unmittelbarmit seiner ersten Ernennung zu einem Amte „sei er über den Clientenhinaus gewesen".