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Die Löhne waren beträchtlich gesunken; an einem StückDoppelstein, welches vordem französischen Kriege 3V 2 Thaler ein-brachte, verdiente der Weber nur 2% Thaler. Die Lohnherab-setzungen waren allgemein, die Macht der Kaufleute wuchs, weilihnen jeder Zeit auf dem Lande für die einfacheren Artikelmassenhaft Weber zu Gebote standen; sie wurden „furchtbarhochmüthig und forderten von, ihren Webern eine tiefere Unter-würfigkeit als ein orientalischer Monarch von seinen Sklaven.“Um keine Concurrenz in den eigenen Reihen eintreten zulassen, existirte unter den Kaufleuten die Vereinbarung, dasskeiner einen höheren Lohn geben dürfte als die andern. Datrat im Jahre 1779 für gewisse Artikel eine verstärkte Nach-frage nach Westindien ein; diese Conjunctur benutzte dieZunft und es gelang ihr, den Lohn zu erhöhen. Dem gegen-über vereinbarten sich einige Kaufleute, welche die FrankfurterMesse besuchten, die Weber einander nicht abspenstig zumachen und alle den gleichen früheren Lohn zu zahlen. In-dessen vermochten sie nichts zu erreichen. Die Weher hieltenden Lohn aufrecht; sie nahmen zwar zu geringerem LohneKette, Garn und sogar einen Vorschuss darauf an, aber sie Hessenes unangefertigt liegen und fügten den Kaufleuten grossenSchaden zu. Als es zu Streitigkeiten kam, wollten die Webersich nicht dem Magistrat stellen, denn dieser wäre mit derGarnnahrung identisch; in ihm sässen lauter Kaufleute sammtihren Vettern und Schwägern. Sie nahmen die Entscheidungüber Fehlerhaftigkeit der Stücke für das Zunftgericht in An-spruch und luden im Jahre 1780 einzelne Kaufleute auf dasZunfthaus vor Gericht.
Die Kaufleute waren empört. Sie sammelten Geld, umeine Agitation für die Aufhebung der Zunft zu eröffnen; siebeharrten dabei, dass in der Stadt Elberfeld die Streitigkeitenvor den Magistrat und in den Kirchspielen vor die Beamtengehörten, und schlossen ein Bündniss, wonach ein jeder, derein Stück Leinwand aufs Zunfthaus schickte, aus der Garn-nahrung ausgeschlossen werden sollte. Der Lohn' wäre imThale höher als irgendwo sonst im Lande; täglich verdienteein Weber auf einem Stuhle z. B. von Droyet mehr als 35,von zweibäumigen und extrafeinen 28, von ordinären Siamosen26 Stüber; nur sollte die Zunft ihre Gelder nicht in Processenverschwenden und ihre Mitglieder mit Abgaben überlasten.
Im Jahre 1781 kündete die Zunft offene Fehde an in einerDenkschrift an die Regierung, in welcher sie sich über dieWeigerung des Kaufmanns Brögelmann beklagte, ein von einemWeber gefertigtes Stück auf dem Zunfthause besichtigen zulassen; ferner beschwerte sie sich über die willkürlichen Lohn-herabsetzungen und darüber, dass der Kaufmann Meysenbergunter dem Vorwände, dass eine Elle fehle, einen Abzug amLohne gemacht habe. Vormals hätten die Weber die Ketten