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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
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II. 3.

treibende Bevölkerung nicht sehr zahlreich; in Elberfeld warsie von grösserer Bedeutung als in Barmen.b Auf der Scheidedes XVII. und XVIII. Jahrhunderts fand nun aber die folgen-reiche Anknüpfung der Handelsbeziehungen mit Frankreichstatt, und seitdem gewann der Absatz eine ganz andere Aus-dehnung. War es da noch möglich, die Schranken, welcheman dem Unternehmungsgeist und dem Erwerbstriebe derKaufleute gezogen hatte, aufrecht zu erhalten? Konnte mansie auf die Dauer und mit Erfolg zwingen, nachdem sie dasGeschäft von 300 Centnern glücklich abgewickelt hatten, ihrCapital zinslos daliegen zu lassen oder einem fremden Ge-schäfte zuzuwenden? Das widersprach derart einem jedenrationellen Wirthschaftsbetriebe, dass das Gesetz eben nichtbefolgt wurde. Die Kaufleute kehrten sich an die Productions-beschränkungen nicht. Unter dem Vorwände, in- oder aus-ländische Compagnons zu haben, zogen sie eine Menge vonBleichen an sich, gaben eignes Garn für fremdes aus und diereicheren-«von ihnen brachten es zu einem Umschläge von über1000 Centnern. Ein grosser Tlieil der Garnnahrung ruhte inden Händen dieser letzteren; die kleineren Genossen konntennicht mehr concurriren. Das ging so weit, dass zwei Com-missare abgesandt wurden, auf deren Bericht vom 26. April1712 sämmtliche frühere Bestimmungen wieder in Erinnerunggebracht wurden; Verdächtige konnten zum Reinigungseidegezwungen werden, und zur Controlle sollte im Büchelchen derBleicher angegeben werden: wieviel Garn und für wrnn siebleichten. Die einzige Concession, welche den grösseren Kauf-leuten gemacht wurde, w r ar die, dass sie die Xachbleiche vom1. September ab auf 70 Ctr. steigern durften. Doch auchdieses Productionsquantum war ungenügend; schon 1742 wurdees von 300 auf 400 Ctr. und für die Lohnbleicher auf 200 Ctr.erhöht. Das ist ein Beweis für die wachsenden Umsätze wiefür die erstarkende Capitalmacht der grossen Kaufleute. Demfolgte als dunkler Schatten das Verbot des Waarenzahlens bei5 Goldgulden Strafe im Jahre 1698 und dessen Verschärfung auf50 Goldgulden und den Verlust der Handelsberechtigung auf

J ) Sonderland: Geschichte von Barmen. 1821. S. 84 gibt an:

1 1709

1721

Kaufleute . .

15

25

Lohnbleicher .

41

56

Bleicherknechte

21

30

Zwirner . . .

2

15

Leinweber . .

4

Lindwirker . .

48

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