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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
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II. 3.

Hessen. Nach und nach haben sich dann Handel und Gewerbegetrennt. Die ärmeren Genossen. denen das Capital zumHandel fehlte, beschränkten sich aufs Bleichen; andere Unter-nehmer kauften oder pachteten sich Bleichplätze; aus diesenbeiden Klassen bildeten sich dann die Lohnbleicher, eine Arthausindustrieller Meister. Die Garnmacher fuhren zwar auchfort, eigne Plätze zu besitzen, aber sie waren in der Haupt-sache hausindustrielle Kaufleute, welche das Garn aufkauften,es gegen Lohn bleichen und zwirnen, später auch weben undwirken Hessen und dann weiter vertrieben. Der Schwerpunktihrer Erwerbsthätigkeit ruhte im Handel. Ihre Bezugsortelagen in Westphalen, Herford (schon 1553), Hildesheim (schonseit Anfang des XVII. Jahrhunderts). Lüneburg, Hessen, wodas Garn im Winter, oft sogar im Lohn der Elberfelder Kauf-leute gesponnen wurde. Den Absatz fanden sie in den Ithein-und Niederlanden, Süddeutschland, Italien und England. Siekauften baar, gewährten aber Credit. Das Alles erforderteschon ein beträchtliches Betriebscapital.

Im XVII. Jahrhundert hoben sich Handel und Industrie.Aus dem Besitze der Gewerbsgeheimnisse und des Monopolserwuchsen dem Wupperthale Gewinne bis zu 100 Procent;fremde Familien zogen herbei und widmeten sich dem lohnen-den Gewerbe; die grünen "Wiesen, auf welche man überall dasWasser kunstreich geleitet hatte, waren mit weissen Garnenbedeckt und stiegen bedeutend im Werthe. Im Jahre 1610zählte man bereits fünf Sorten Garn, der Werth der gebleichtenGarne betrug l-, 3 Millionen Tlialer. x ) In diesem Jahre erhieltElberfeld die Stadtgerechtigkeit, und um die Kosten der Be-festigung zu bestreiten, wurde ein Marktstandsgeld und eineAccise festgesetzt; das einheimische Garn und die Leinwandhatten die Hälfte zu entrichten. Aber auch an Schrecken fehltees dem Tliale nicht; es kamen die Wiedertäufer, welche im Jahre1622 endgültig vertrieben wurden, dann der dreissigjährigeKrieg, endlich im Jahre 1687 ein grosser Brand in Elberfeld.Hierauf, als die neuerbauten Häuser auf zwanzig Jahre vonallen Abgaben befreit wurden, wuchs die Stadt rasch.

Der Aufschwung der Industrie hatte die natürliche Folge,dass durch Verordnung vom 9. Juli 1693 die zulässige Pro-ductionsmenge auf 350 Centner erhöht und die gleiche Mengejedem Kinde gestattet wurde, welches sein Erbtheil bereits inHänden hatte; den andern Söhnen von 1215 Jahren wurdennur 40 Centner. von 1520 Jahren 60, über 20 Jahren 120 undden Töchtern über 10 Jahren 30 Centner zugebilligt. Die Dauerder Production wurde gleichfalls verlängert; nassgemachtwerden durfte das Garn in der Bleiche vom 5. April ab neun

1 ) Elberfeld und Barmen 1863. Barmen, bei Langewiesclie. S. 267und 269, in der Gewerbegeschiclite von Hotte.