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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

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werbevereine oder die zu errichtenden Gewerbekammern bzw.die Innungen der bergischen Kreise Solingen, Remscheid undMettmann, und der märkischen Kreise Hagen, Altena undIserlohn ein oder zwei Ingenieure engagiren mit Zuschüssenseitens der Handelskammer und Deckung des Restes seitensdes Staates. Diesen Männern läge die systematische För-derung der technischen Interessen ob: sie organisiren, wie imJahre 1875 von einer Anzahl Remscheider Fabrikanten be-gonnen, Muster- und Maschinenausstellungen, sie belehren inöffentlichen Vorträgen und in den Werkstätten die Meister,entwerfen gegen nur geringe Gebühren Pläne für Wasserwerkeund Schmieden, wählen neue Maschinen aus, die kostenfreizur Benutzung und gegen ermässigte Preise zum Ankaufüberlassen werden; durch Prämien wird nachgeholfen. Unauf-hörlich müssten die Ingenieure mit ihrem Rathe den Meisternzur Seite stehen und nur bei grösseren Anlagen eine entspre-chende Bezahlung erhalten. Dadurch würden viele Anlagen vonKleinmcistern verbessert, diese concurrenzfähig gemacht undden tüchtigeren der Uebergang zum Manufact-ur- und Fabrik-betriebe erleichtert werden.

Durch den Umgang mit gebildeten Technikern unddurch die Verhandlungen in Gewerbevereinen und Gewerbe-kammern würde den Meistern die Kritik über ihre Leistungenwiedergegeben werden. Ein direkter Verkehr zwischen ihnenund den Gonsumenten existirt nicht, und dieser hätte docheine stete kaufmännische Kritik und Belehrung seitens desVerbrauches zur Folge; er böte dem Kleingewerbe in mancherBeziehung Ersatz für die fehlenden theoretischen Vorkennt-nisse und schaffte ihm vor allem Klarheit über die endlicheBenutzung seiner Erzeugnisse und bewahrte ihn davor, gege-bene Formen einfach nachzuahmen. Das Bindeglied der Kauf-leute ist nicht im Stande, diesen technischen Rapport zu ver-mitteln. Bei den Grossfabrikanten ist das wieder besser, dasie mit einem ganz andern materiellen und geistigen Capitalwirthschaften.

Die Zünfte (oder in Ermangelung derselben die Gewerbe-kammern) und die Ingenieure wären sachverständige Organe,etwaige Lehrlingsprüfungen vorzunehmen; sie wären fähig nichtallein die tüchtige Erlernung von Handfertigkeiten, sondernauch die Aneignung einer weitergehenden Fachbildung richtigzu beurtheilen. Die Zeugnisse derselben würden ohne Zweifelgewisse Bevorzugungen bei der Besetzung von Stellen alsWerkmeister, Maschinenmeister u. s. w. zur Folge haben.