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II. 3.
bei Müiigsten zuerst die schwarzen Sensen her. Da dieseFabrikation gegen eine Erkenntniss von zwölf Goldgulden frei-gegeben wurde, folgten bald andere Werke; nach sieben Jahrenwurden schon 200000 Stück angefertigt und bald überflügeltendie schwarzen Sensen die weissen. : )
Die Betriebsform der Industrie war in Remscheid diehandwerksmäßige; die einzigen Lohnarbeiter waren die Schleifer.Der aufmerksame Leser der Solinger Geschichte nun wird sichwundern, dass bisher weder von Lohnstreitigkeiten, noch vonStrikes die Rede gewesen ist. In der That fehlen dieselbenin Remscheid, nicht etwa weil der Interessengegensatz zwischenarbeitgebenden Meistern und lohnarbeitenden Schleifern nichtvorhanden gewesen wäre, vielmehr bestand er in ganzerSchärfe; — der Kampf spielte sich auch hier ab, nur in andererForm: nicht um die Löhne, sondern um das Monopol. DieSchleifer besassen nämlich ein thatsäehliches wie ein rechtlichesMonopol. 2 ) Im Wesentlichen gehörten die Kotten ja dereinzigen Familie Pickard, und dieser allein stand das Rechtzu, die in der Remscheider Industrie gefertigten Waaren zuschleifen; dadurch war sie in Stand gesetzt, die Löhne aufeiner gewissen Höhe zu erhalten. Dieses rechtliche wie that-sächliche Monopol galt es zu brechen.
Ursprünglich gehörten die Schleifer zum Handwerk derweissen Sensen. Als dieses durch die Auswanderung derSchmiede in die Mark sich aufzulösen begann, mussten dieSchleifer sich neue Arbeitsobjecte sichern und dehnten ihreAnsprüche auf die Ivleinschmiedewaaren aus, fussend auf denArtikeln 12 und 13 ihres Privilegiums: „Kein Schmied sollStahl, Eisen u. s. w. aus seiner Werkstatt an andere Oerterzum Verfertigen wegtragen oder verführen lassen, sondern waser in seiner Schmiede abhaut, auch selbst verfertigen und beiden Schleifern schleifen lassen“, und „es soll keiner einigeGüter oder Waffen, es wären Sensen, Sicheln. Schneidemesserund anderes ungezeichnet härten, schleifen oder ausserLandes führen lassen“. Da sie ins Land geschworen wären,forderten sie ein ausschliessliches Recht auf das Schleifen jenerWaaren. Eine solche Auslegung wurde nun sofort angefochtenvon den Kleinschmieden, welche sich die Freiheit bewahrenwollten, dort schleifen zu lassen, wo es ihnen beliebte. Wieder-holt siegten die Schleifer in Processen in den Jahren 1702,1706, 1709 und 1719; im Jahre 1720 legten HammerschmiedeSchleifkotten an; das wurde ihnen verboten. Im Jahre 1774endlich sandten die Remscheider Kleinschmiede einige Waarenzum schleifen nach Solingen; auf offener Strasse Hessen die
0 v. Viebalin: Topographie und Statistik des R. B. Düsseldorf. 1836.I. S. 161.
-) a. a. O. Acta 31 und 27, Convolut I.