II. 3.
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Werkstiitte eines Kaufmanns arbeitete er nicht immer für diesenund jedenfalls nur unter den gleichen Bedingungen wie fürjeden anderen. Die Schleifer merkten nun sehr bald, dass sieoben auf den Höhen ihren Kunden näher waren, als in denentlegnen Thäleim, und dass der Dampf ihnen eine stetigeTriebkraft gewährte; sie kamen daher gern aus ihrer Wihlnissempor. Die Anzahl der Dampfschleifereien wuchs ganz be-trächtlich und bald ward dieselbe zu gross, da ein jeder seineüberschüssige Dampfkraft verwerthen wollte. Durch die stetigeBeschäftigung das ganze Jahr hindurch sank der Lohn, undum die Coneurrenz aushalten zu können, stellten die Wasser-schleifer zum Tlieil kleine Dampfmaschinen auf und verbesser-ten ihre Wasserwerke. Die grossen Kotten an der Wuppersind nunmehr zweistöckige Gebäude, oft zwei neben einander,in Fach werk aufgeführt und mit Kalk und Lehm verschmiert.
Das System der Baum- und Kraftmiethe und die Selb-ständigkeit, über welche die Schleifer mit Eifersucht wachen,legen zwei Fragen nahe: warum hat inan‘nicht Productions-genossenschaften gebildet. oder warum haben nicht die Ge-meinden solche Schleifereien aufgeführt, wie es z. B. Nürnbergmit grossem Erfolg zu ähnlichen Zwecken gethan hat? Dasist leider versäumt worden und gegenwärtig erscheint es zuspät; die Garantie der Selbständigkeit wäre eine bedeutendgrössere gewesen. Denn in Remscheid haben sich bereitsandere Systeme entwickelt. Die Mehrzahl der Schleifer istdaselbst zwar eben so unabhängig wie in Solingen, und siearbeiten in Halblohn d. h. sie geben die Hälfte des üblichenSehleitlohns als Miethe und oft auch für die Benutzung derSteine hin. Jedoch gibt es auch schon völlige Fabrikarbeiter,welche in den Werkstätten des Kaufmanns auf seinen Steinenseine Fabrikate gejoden Stück- oder sogar Taglohn schleifen;namentlich iit das bei sehr schweren Artikeln der Fall, welchesehr grosse Steine erfordern.
Die rechtliche Stellung der Solinger Schleifer ist demge-mäss nicht die von Fabrikarbeitern, sondern von Handwerkern.Nach den Entscheidungen des Obertribunals vom 27. November1856 und vom 16. November 1857 unterliegen die Lehrlingeder selbständigen Meister in Solingen z. B. nicht dem Ivinder-schutzgesetze und sind daher aller Ausbeutung preisgegeben.Ja man begann sogar, was in früheren Jahrhunderten undenk-bar gewesen wäre, an den Quincalleriewaaren in den Dampf-schleifereien Mädchen zu beschäftigen. Die flatternden Ge-wänder derselben wurden leicht von den umgehenden Steinenerfasst, und der Landrath verfügte daher, dass sie in Knaben-tracht arbeiten sollten. Nun wurde der Scandal eclatant. DieSchleifer, ohnehin eine rohe Sippe, wurden zu allen möglichenUnsittlichkeiten herausgefordert; sobald die weiblichen Jungensich auf der Strasse zeigten, wurden sie mit Ilalloh verfolgt.