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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

oder wo wie heute in vereinzelten Fällen eine private, abersehr genaue Controlle von mächtigen Consumenten, so z. B. vomStaate durch einen Officier bei Waffenlieferungen, ausgeübtwird, da schwindet die Bedeutung der Marken. Es herrschtin diesen Fällen für Alle in gleicher Weise die Verpflichtung,gute Waaren zu liefern; die Marke könnte nur zu einergrösseren oder geringeren Empfehlung dienen, jedoch beiweitem nicht in dem Masse wie hei der heutigen principiellenAbneigung gegen staatliche Massregeln auf diesem Gebiete.Bei einer allgemeinen Waarenschau durch öffentliche Beamteoder hei einer sachkundigen Controlle seitens der Consumentenwürden die bestehenden Zeichen ungeheuer an ihrem Ver-dienste wie an ihrem Werthe einbüssen.

Der rechtlichen Sanction der Zeichen geht die Entstehungschutzbedürftiger Marken voraus. Es müssen sich erst indu-strielle Individualitäten, grössere Unternehmer mit einem ge-wissen Rufe und einem gewissen Absatzgebiet gebildet haben;dann fordern sie die rechtliche Anerkennung und Sicherungihres blos thatsächlichen Besitzes als Privateigenthum. Vor-her treiben sie an dem grösseren immateriellen Capital undRufe anderer, höher stehender Capitalisten Freibeuterei. Dasgilt wie von Unternehmung zu Unternehmung, so auch vonLand zu Land. So ist die bergische Industrie gross gewordendurch das Nachschlagen englischer Zeichen, ja sogar sammtderen Warnungen vor Nachahmung; sie suchte ihre bestenQualitäten unter fremden Marken einzubürgern und ihneneinen festen Absatz zu verschaffen. Ganz consequent erklärensich daher Stimmen gegen den Markenschutzvertrag mit Eng-land, bei dessen Durchführung der Solinger Industrie ganz be-deutende Absatzgebiete verloren gehen würden. Ihrerseitsdienten die Zeichen bekannter bergischer Firmen zur Deckungder Fabrikate der märkischen Industrie. Dieselbe war durch aus-gewanderte Solinger und Remscheider Schmiede seit dem XVII.Jahrhundert entstanden; diese hatten die Zeichen ihrer Kauf-leute mitgebracht und schlugen sie auf ihre Waare. Dahererklärten sie sich bei jeder Gelegenheit gegen den Marken-schutz, tlieils um die bisher geführten Zeichen nicht einzu-büssen, tlieils weil die selbständigen Handwerksmeister sichgegen eine capitalistische Institution sträubten.

Denn es lässt sich nicht leugnen, dass unter dem Schutzeder Marken in zahlreichen Fällen Privilegien erwachsen, inihren Anfängen gerechtfertigt durch thatsächliches Verdienst,später aber zu einer Beschränkung der legitimen Concurrenz aus-artend. Der Ruf der Zeichen entsteht fast immer durch die Güteund Gleiehmässigkeit der Waaren, mit deren Hülfe die Energieund die Geschicklichkeit 'des Kaufmanns gewisse Märkte er-obern; dann setzen sie sich auf denselben fest, es prägt sichein Vorurtheil zu Gunsten derselben aus, und zwar um so