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Solingens, die Mehrzahl der märkischen Fabrikanten erklärtesich für Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Da in keinemanderen Fabrikationszweige eine ähnliche Anordnung bestände,erklärte der Minister das Bedürfniss für kein dringendes.Erst unter dem 4. Juli 1840 regelte ein Gesetz das Zeichen-wesen, indem es gestattete, dass jeder selbständige Gewerb-treibende ein Fabrikzeichen auf seine Waare annehmen durftein Gestalt eines Namens und eincr-Firma und mit dem Fabrik-oder Wohnort. Damit war der Mehrzahl der Kaufleute einempfindlicher Schaden zugefügt, da ihre uralten, ererbtenrenommirten Zeichen in Symbolen bestanden und diese nunohne gesetzlichen Schutz waren. Daher erwirkten sie am 28.Mai 1842 die Aufhebung und unter dem 18. August 1847 denErlass eines neuen Gesetzes, welches nur symbolische Zeichen,nicht aber "Worte und Buchstaben zuliess. Daher wiederumReclamationen, erneute Untersuchungen, bis endlich das Gesetzvom 24. April 1854 beiden Eventualitäten gerecht wurde undden Schutz auf die Zeichen auf raffinirtem Stahl ausdehnte.
Der Schutz der Fabrikzeichen oder Marken ist volkswirt-schaftlich wohl begründet. Er ermöglicht wenigstens einzelnenFabrikanten und Kaufleuten aus der Masse der gewöhn-lichen und mittelmässigen Concurrenten sich emporzuringen zugeachteten industriellen Individualitäten, wodurch sie sowohlsich selbst ganz bedeutende Vermögensvortheile durch Siche-rung der Kundschaft und Erzielen höherer Waarenpreise er-werben, als auch dem Publicum die Garantie für die Güteihrer Waaren gewähren, für welche sie sich mit ihrem Zeichenund der Ehre ihrer Firma verbürgen. Dieser Nutzen desMarkenschutzes erhebt sich um so leuchtender, je dunkler derUntergrund der durchschnittlichen Waarenqualität, je schlech-ter, ungleichmässiger und unzuverlässiger die Technik der In-dustrie ist. Daher kommt es denn auch zum Theil, dass inSolingen und Remscheid die Fabrikzeichen eine verhältnissmässiggrössere Rolle spielen als anderswo, wie es in dem folgendenCapitel näher begründet werden soll. Die gegenwärtige Be-deutung der Marken ist nur denkbar in einem Wirthschafts-system, wo die Control]e über die Waarenqualität principiellden einzelnen Käufern überlassen bleibt, und diese bei derallgemeinen Waarenunkenntniss dazu nicht im Stande sind;da fällt es denselben natürlich am leichtesten, sich an dasäusserlich erkennbare Zeichen einer renommirten Firma zuhalten, gleichwie man bei Einkäufen in einer fremden Stadtim Zweifelsfalle in die Läden von Hoflieferanten oder in anderebekannte Geschäfte tritt; in beiden Fällen kauft man zwartheurer, aber in der Regel besser. Bei einer anderen Wirth-schaftsorganisation, wo wie früher beim handwerksmässigenBetriebe die öffentlich-rechtliche Controlle über die Waaren-güte von der Zunft oder anderen staatlichen Organen ausging,
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