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II. 3.
Gesetzlosigkeit auf gewerblichem Gebiete unrl die unbestreit-bare Uebermacht der Kaufleute, -- das hielten sie für dennormalen Zustand. — Voll Wehmuth blickten die Greise aufdie Jugend, die halb freiwillig, halb von der Gesetzgebunggezwungen, ein jeder einzeln die gemeinsame Sache verriethen;wurden iene auch wirklich alt. blieben sie doch stets die Alten.
V. Die Neuordnung der Industrie.
Indess war es doch unmöglich. dass sämmtliche Verhält-nisse der Industrie ungeregelt blieben; eine kleine Anzahl der-selben gelangte durch die Fabrikzeichen, das Gewerbegerichtund die Handelskammer zur Neuordnung, und zwar trägt einjedes dieser Institute in eharacteristischer Weise den Stempelder modernen capitalistischen Zeit und der Uebermacht vonKaufmannschaft und Fabrikantenstand.
Was lag nach der Aufhebung des alten Rechts den Kauf-leuten näher als die Sicherung ihrer kostbaren Vermögens-rechte, der Fabrikzeichen! Zwar hatte das Decret vom 17.December 1811 den Schutz derselben eingeführt und denSchiedsspruch über die Zulänglichkeit des Unterschiedes be-reits angenommener Zeichen den Fabrikgerichten überwiesen;wie dieselben aber für Solingen und Remscheid nicht insLeben traten, so auch nicht jenes Gesetz. Der erste Schritt,den die neue Regierung für Solingen that, war die Einsetzungeiner Commission von Kaufleuten und Beamten, welche von1818—21 im Verwaltungswege die alten Zeichenrollen, wovondie älteste vom 14. September 1684 datirte und seitdem sorg-fältig fortgeführt war. revidirten. R So genoss „das für dieFabrik so überaus wohlthätige Institut der Fabrikzeichen“wenigstens einen polizeilichen Schutz, es fehlte aber an einercivilrechtlichen Ordnung und es folgten nun Jahrzehnte langeBemühungen der Kaufmannschaft, ihrem Eigenthum einen festenRechtsboden zu verschaffen. Im Jahre 1825 fand eine Con-ferenz in Düsseldorf statt unter Vorsitz des Oberpräsidenten(mit so grossem Nachdruck vermochten sie ihre Sache zuführen); indess die bergisch-märkischen Fabrikanten konntensich nicht einigen. Im Jahre 1835 gelang es, den Provinzial-Landtag für die Fabrikzeichen zu interessiren; infolge dessenwurde angeordnet, dass alle Fabrikzeichen dem Minister ein-geschickt werden sollten. Das geschah jedoch nur Seitens
') a. a. 0. I. III. 24. 5. Bericht des Landraths v. 20. Febr. 1835. —•Neue Sammlung der rheinischen Gesetze u. Verordnungen. V. 107.