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II. 3.
regung und trat in Kundgebungen zu Tage, welche aus Mangelan sanctionirten Organen den Boden der Gesetzlichkeit verlassenmussten. Die Koth stieg damals aufs äusserste. Da, im hartenWinter, als durch des Eises Hauch alle Wasserräder in starreFesseln geschlagen waren, stiegen die müssigen Schleifer aus ihrentiefen Schneegründen empor und trugen im Januar 1826 demLandrath ihre Notli vor 1 ). Ihr Lohn wäre dergestalt gesunken,dass sie nicht mehr leben könnten; sie forderten einen festenLohnsatz, wie einst zur Zeit ihrer Privilegien, und ein Verbotdes fürchterlichen Waarenzahlens. Hiergegen machte der Land-rath alle üblichen Gründe geltend: die Festsetzung des Lohneswäre Sache des freien Vertrages, die einzelnen Sätze seien sovielfältig und nach den Preisen der Lebensmittel und Materialienwie nach den Conjuncturen schwankend; weder Kaufleute nochArbeiter würden sicli an dieselben binden. Das leuchtete denSchleifern keineswegs ein; sie wollten ja gerade frei die Arbeits-verträge schliessen und sich nicht alle beliebigen Hungerlöhneeinseitig aufzwingen lassen; sie forderten die Bildung einerCommission von Kaufleuten, mit der sie über eine Lohnsatzungverhandeln könnten. Achselzuckend verwies sie der Landrathan die Commission, welche die Fabrikzeichen revidirte. Alsnun alle staatlichen Behörden nicht Hülfe brachten, nahmendie Schleifer ihre Angelegenheit in die eigene Hand; wieweiland ihre privilegirten Väter stellten sie die Arbeit einund terrorisirten die willigen Genossen. Diesmal stand aberder wirthschaftlichen Uebermacht der Kaufleute auch die mili-tärische Gewalt des Staates zur Seite; Patrouillen wurden ausge-schickt und allmählich gingen die Schleifer wieder an ihre Arbeit.Kaum hatten diese sich beruhigt, so begannen die Messer-schmiede in Wald den gleichen Versuch, aber mit gleichemErfolge. Der Process gegen die strikenden Arbeiter wurdeam Landgericht zu Düsseldorf geführt; dieses sandte seinenRath von Daniels als Commissar zur Untersuchung an Ortund Stelle. Hierbei mochten aber so fatale Fälle, namentlichbezüglich des Waarenzahlens, zur Sprache gekommen sein, dassdie verhafteten Schleifer freigesprochen wurden. Dadurch fühltesich der Landrath arg compromittirt und selbst die ausdrück-liche Billigung seitens der Vorgesetzten Verwaltungsbehördegewährte ihm nur geringen Trost.
Als diese tuinultuarischen Versuche gescheitert waren,warteten die Arbeiter die nächste günstige Gelegenheit ab; siebot sich im Jahre 1830. Am 31. August wandten sie sich vonneuem an die Regierung zu Düsseldorf, mit der Petition umein Fabrikgericht zur Aufsicht über die Güte der Waaren, umein Meisterstück von einem jeden, der als Meister arbeitenwollte, um einen bestimmten Lohnsatz je nach steigenden und
*) a. a. 0. I. III. 4. 9. repon. Bericht d. Landraths v. 11. Fehr. 1820.