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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

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war die ältest e und wichtigste Zunft i m Lande auch die letzte,welche.'vor..den.Stürmen der neu en Zeit zerstob fan die Stelleder complicirtesten aller 'Verfassungen""traf nichts, .gar...nichtsAnderes als die haare Willkür der Einzelnen.

Indess die Solinger waren nicht'die Männer dazu, ihr altehr-würdiges Privilegium sich so ohne weiteres nehmen zu lassen 1 ). r . yjC.Die Zustände nach eingetretenem Frieden gaben ihnen auch u ' ' t J j,alle Veranlassung, an die Verbesserung ihrer Lage zu denken, t-'VDer einheimische Markt, war der fremden Einfuhr freige- : l\w

geben, die Concurrenz unter den Kaufleuten ein e zügellose,, c s> -die Preise sanken schrecklic h, beim allgemeinen Geldmangel 'wurde fast nur in Waaren gezahlt, die Güte der Waare nsa nk auf das denkbar ni edrigst e Mass. War es nicht die-selhe Generation, welche noch unter der alten Verfassungherangewachsen war und für dieselbe gestritten hatte? Sagtediese sich nicht mit Fug und Recht, dass früher doch wenig-stens gesetzliche Handhaben für ein Einschreiten der Behördenbestanden hatten! Im Jahre 1821 begannen solche Stimmen /sich ernster in Versammlungen hören zu lassen, die Zeitungen 1drängten nach irgend einem Fabrikpolizei-Gesetz oder einercorporativen Verfassung; immer lauter cursirte das Gerücht,dass der Landrath im Solde wucherischer Kaufleute das Ge-setz zurückhielte, während dieser doch den Erlass eines solchenforderte: etwas müsste geschehen, wenn fürs erste auch nurgute Bücher geschickt würden oder geschriebene Anleitungenüber die Theorie der Formenlehre und den Geschmack, woranes mehr als an mechanischer Fertigkeit fehlte.

Endlich kam am 9. December 1823 bei der königlichenRegierung zu Düss eldorf der Entwurf eines Statuts f ür dieEisen- undJJtahlgewerbe im Krei se Sol ingen z u Stande. Der-selbe schlug eine Zunft vor, welcher alle Kaufleute und selb-ständigen Handwerker beitreten mussten. Alle Handwerker,welche das Me isterre cht erwerben und Gesellen und Lehrlingehalten wollten, und alle Kaufleute, welche andere als berech-tigte Handwerksmeister für sich arbeiten lassen wollten, solltensich einer Prüfung unterwerfen, und zwar mit rückwirkenderKraft sogar diejenigen, welche noch nicht länger als ein Jahrihr Gewerbe betrieben. Diesen Entwurf erklärte der Handels-minister als völlig ungeeignet, namentlich für einen Fabrikat ions-zweig, der für den Welt markt arbeite; die Verminderung derConcurrenz durch schwere Prüfungen und hohe Gebühren seizum Vortheil der vorhandenen Meister und Kaufleute, aberzum Nachtheil des Aufblühens der Industrie.

Als dieser Bescheid in Solingen bekannt wurde, und da-mit die Aussicht auf die gesetzliche Erfüllung von nur allzugerechtfertigten Wünschen benommen wurde, wuchs die Auf-

b Kgl. Regierung zu Düsseldorf. I. III. 24. 5. reponirt.