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II. 3.
r Inzwischen waren die absonderlichen Privilegien Solingensder Regierung schon lange ein Gegenstand der Sorge gewesen.Bereits im Jahre 1751 war eine Commission niedergesetztworden zur Untersuchung der Frage, inwieweit die Privilegienfernerhin noch zu bestätigen wären; dieselbe erhielt sich per-manent, ohne den verwickelten Zuständen gegenüber zu einemBeschlüsse gelangen zu können. Von neuem in dringenderer' Gestalt trat die Frage an die Regierung in den Jahren 1803und 1804 bei Gelegenheit der Aufhebung der Zünfte. Fürdie radicale Beseitigung auch der Solinger Zünfte erhob sicheinzig der Geheimrath Ark mit Berufung auf Adam Smith;seine andern Collegen, wie namentlich Bewer und Daniels, er-klärten sich für eine zeitgemässe Reform. Doch auch diesmalkam es zu keiner Entscheidung. Da wurde das Land fran-zösisch und das Decret vom 3. November 1809 hob alle von; früheren Souveränen gegebenen Privilegien auf.
U— Einmüthig petitionirten Kaufmanns- und Handwerkerstandum die Wiederherstellung der Privilegien unter dem Schutze einerErfindungsurkunde fbrevet d’invention) und um den Titel einerGrossherzoglichen Fabrik x ). Wenn nun auch der Bericht desBürgermeisters auf völlige Aufhebung antrug, so vertratendoch die Gutachten des Obervogtsverwalters Daniels und deserfahrenen General-Fabrikeninspectors Eversmann eine andereAnsicht. Solingen geniesse weder den Vorzug billiger Arbeits-löhne und Materialien, noch den eines gesicherten Absatzes, nocheine besondere Begünstigung seitens der Pegierung; der Grundseine r Indu strieblüthe li ege ausschl iess lich iii_seiner Verfassung.Sie empfahlen daher die" Beibehaltung" der Geschlossenheit derHandwerke, das Meisterstück, den Wanderzwang bei Schwert-fegern, Knaufschmieden und Aetzern. die Waarenschau und dasZeichnen der Waaren, das Handwerksgerieht und eine Jahres-versammlung, Kassen für Hiilfsbedürftige und zur Förderungdes Handwerks die Beibehaltung des Einstandsrechts. DieFabrik sollte den Titel einer kaiserlich königlichen erhaltenund der französische Staat in Solingen, wie er es in Klingen-thal tlüite, eine gewisse Menge Waffen bestellen. Diese Gut-achten erfahrener Männer wogen so schwer, dass der Präfectsich mit der Frage an den Minister wandte, ob auch Solingenseine Privilegien verlieren sollte. Und. vielleicht der erste Fall,diesei' erklärte: die Frage sei sein- heikel, man solle sie fürserste umgehen.
So waren die Solinger Privilegien auf einen Augenblick ge-rettet; wann sie definitiv aufgehoben wurden, ist aus den Actennicht recht ersichtlich: aber aufgehoben wurden sie. Jedenfalls
D Kgl. Staatsarchiv zu Düsseldorf. Acta des Grossherzogthums Berg:Petition der Deputaten der Kaufmannschaft v. 30. fSTov. 1809. — Berichtedes Maire Goebel v. 8. Jan. 1810 und des General-Fabriken-InspectorsEversmann v. 16. März 1810.