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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
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II. 3.

beim vollen Messermachergericht verkündigt, mit den der Rollebereits einverleibten Zeichen verglichen und nur dann ersteingetragen werden sollten, wenn sie keinem früheren ähnlichbefunden worden wären; Streitigkeiten hierüber sollten summa-risch erledigt werden.

In der Schwertindustrie spielten die Zeichen überhaupteine geringe Rolle, weil die Staaten bei der Vertheilung ihrerWaffenbestellungen sich direct nach den Persönlichkeiten derKaufleute richteten und deren Lieferungen auch direct con-trollirten. Der preussische Officier, der in unserem Jahrhun-dert die Waffen nicht allein für seine Regierung, sondern auchfür mehrere andere Staaten abnahm und stückweise prüfte,versah die Functionen des vereideten Zeichenmeisters derhandwerksmässigen Betriebsepoche; nur war er nicht von denZünften, sondern von den Consumenten, den Staaten, angestelltund besoldet. In der Scheerenindustrie aber, die in ihren An-fängen durchaus handwerksmässig betrieben wurde, finden wirdas Führen der Erbzeichen seitens der Meister ganz allgemein ,von einem allgemeinen Beizeichen ist weder hier noch sonstwoim XVIII. Jahrhundert die Rede.

So erscheint im handwerksmässigen Betriebe das Bei-zeichen als öffentlich rechtliche Garantie für die Tüchtigkeitaller Waaren und das Erbzeichen als eine gewerbepolizeilicherzwungene Verpflichtung der Arbeiter, nur gute Arbeit zuliefern. Beim hausindustriellen Betriebe bieten bei einzelnenFirmen die Fabrikzeichen eine private Gewähr für die Güteihrer Waaren und die tüchtigeren derselben erwerben sichwachsende Vermögensrechte. Aber die grosse Masse der Fabri-kanten und Arbeiter unterliegt gar keiner Controlle und ge-währt keinerlei Garantie für die technische Güte ihrer Waaren.Daher iin XVII. und XVIII. Jahrhundert die Klagen über dieVerschlechterung der Waaren und in der Messerindustrie derVersuch, zwei geschworene Beschauer zu erwählen, welche nurbei gegründetem Verdachte und im Aufträge von Vogt undRath Revisionen der Werkstätten vornehmen durften. Jedochpractisch wurde diese Massregel niemals; die Meister warenzu Lohnarbeitern geworden, deren Leistungen von ihren Arbeit-gebern durchgesehen wurden, und diese letzteren waren es,welche man hätte controlliren sollen, aber nicht konnte und wollte.

Nicht minder traurig als die technische war die social-öconomische Seite dieser Entwicklung, worüber genauereAusführungen in einem folgenden Capitel sich finden. Dierenommirteren Zeichen dehnten ihren Ruf immer weiter ausund setzten durch tlieils berechtigtes, theils unberechtigtes Vor-urtheil sich in gewissen Gegenden und Ländern so fest, dasssie die Concurrenz von Anfängern und kleineren Genossenerschwerten, ja unmöglich machten. Dadurch wurden dieChancen des Gewerbebetriebes immer ungleichere.