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II. 3.
Standes. Die Erkenntniss, welche die Handwerke für die Be-stätigung ihrer Privilegien jährlich zu entrichten hatten, be-stand in den ältesten Zeiten in einem guten wohl bereidetenSchlachtschwerte und einem Köcher mit zwölf Messern undeiner Gabel für die fürstliche Tafel. Der Sechsmannsbrief vomJahre 1687 fügte dem die zeitgemässere Abgabe von einemGoldgulden für jede hundert Schwerter oder Klingen undeinem halben Goldgulden für jeden Centner Messer, die zumMarkt geführt oder verkauft wurden. Zur Controlle wurdenalle exportbestimmten Klingen auf die Stadtwage gebracht,dort von den Sechsmännern besichtigt, und wenn sie tüchtig be-funden waren, gewogen und mit dem Stadtwappen „verpitschirt“;dadurch beaufsichtigte man auch die wöchentliche Productionjedes Meisters. Jene Abgabe erwies sich zu hoch; wieviel er-hoben worden ist, weiss man nicht.
Da erbot sich im Jahre 1720 die Kaufmannschaft, anStelle des Handwerks gegen Erlegung einer Pauschsumme diePacht des Licents zu übernehmen 1 ). Zur Verwaltung des-selben erwählte sie vier Deputirte, unter deren Vorsitz sieVersammlungen im Licenthause abhielt, worüber ein vereideterActuar, der zugleich auch kaufmännischer Consulent war, einProtocoll abfasste. Der Licent wurde von einem vereidetenSchreiber erhoben, welcher den Deputaten darüber Keclmungablegte. So hatte die Kaufmannschaft in der Licentdeputationein Organ erhalten, welches im Stande war, wirksam ihre In-teressen nach Aussen zu vertreten.
Die Höhe des Zollsatzes bestimmten die Pächter, und daunter ihren Genossen die vier Deputaten den grössten Ein-fluss besassen, im Grunde nur diese. Da dieselben fernerohne wirksame Controlle mit der Kasse schalteten und waltetenund ihren Dienst gar lebenslänglich versahen, so machten siesich manchen unredlichen Gewinn. Da endlich aus dem Er-gehniss neben der jährlichen Pachtsumme an die Regierung auchsämmtliche dem Kaufmannsstande erwachsenden Kosten bestrittenwurden, so waren diese Oligarchen sehr daran interessirt, denZollsatz zu erhöhen. Als sie nun im Jahre 1775, inmittender grössten Noth und der grössten Reizbarkeit der Hand-werker den Licent wieder um acht Stüber erhöhten, da ent-
*) Ebendaselbst Acta 30. Promemoria der Kaufmannschaft vom 24.Januar 1705 und der Vertrag vom 16. März 1800. Die Kaufmannschaftübernahm die Erhebung des Klingen- und Messerlicents in den Jahren
1720 für ein Capital von
4150 Thalern
auf
15
Jahre
*735 ,, „
2113
55
55
8
55
1743 „ „ „ „
1755 für eine jänrl. Abgabe von
5000
55
55
12
500
55
55
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