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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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handlungen dazu veranlasst. Die Beschlüsse wurden nicht durchEinzelabstimmung, sondern durch Acclamation gefasst, wobeidiejenige Partei Sieger blieb, welche über die hellsten Stimmenverfügte; es fehlte daher nicht an Bruderschlüssen, die keines-wegs ihren Gegenstand erfassten. Noch weniger war an einegenaue Controlle der Rechnungen zu denken; in diesen wareine Menge von ganz unnötliigen Process- und Reisekostenund Taggeldern enthalten, die der Fabrik in keiner WeiseNutzen brachten.

Der Vogt und die vier Rathleute mit dem Schreiberbildeten das alle vierzehn Tage zusammentretende Handwerks-gericht, die Venvaltungs- und Justizbehörde jedes Handwerks.Die Functionen desselben waren zur Zeit des handwerks-massigen Betriebes selbstverständlich wesentlich andere alszur Zeit der Hausindustrie. In der ersteren Epoche handeltees sieh um die Angelegenheiten selbständiger Handwerks-meister. um ihre Befugnisse zur Ausübung des Gewerbes, umdie Festsetzung und Vermittlung entsprechender Waarenpreise,um die Ordnung der Handelsreisen, der Technik, der Zeichenu. s. w., um die Regelung aller der Verhältnisse, welche sichaus dem Betriebe durch kleine decentralisirte Fabrikanten,und um die Beilegung der Streitigkeiten, welche sich aus den-selben ergaben. Wären die bestehenden Gesetze consequentund streng durchgeführt worden, so hätte jene Behörde aller-dings auf Kosten des Unterganges der Industrie, den hand-werksmässigen Betrieb aufrechterhalten können. Daher musstendie demselben günstigen Bestimmungen lahm gelegt werdenund dieses Ziel verfolgten die Kaufleute, indem sie sich, wasihnen bei ihrem Reichtlmm, ihrer überlegenen Bildung undihrem socialen Ansehen nicht schwer fiel, in die Vogts- undRathsbedienung eindrängten. Nur dadurch wurde es möglich,dass zuwider den zahlreichen Verordnungen der hausindustrielleBetrieb dennoch durchdrang. Die grosse Reaction des Jahres1687 schloss sie freilich aus allen Handwerksgerichten aus, in-dess der Wechsel des Betriebssystems war thatsächlich bereitsvollzogen.

Noch characteristischer spiegelt diesen Wechsel das Institutder Sechsmänner wieder. Es war dies der Auschuss der dreibeschlossenen Zünfte, in welche die Schwertfabrikanten zerfielen.Derselbe bewirkte zur Zeit des handwerksmässigen Betriebesdie einheitliche Zusammenfassung und Leitung der theilarbei-tenden Kleinmeister, die getrennt in drei Bruderschaften, nebeneinander standen. Beim hallsindustriellen Betriebe wurde diesdie socialöconomische Function der arbeitgebenden Kaufmann-schaft. Die Sechsmänner werden dem entsprechend zuerst imJahre 1487, zuletzt im Jahre 1687 erwähnt; sie kommen undgehen mit der handwerksmässigen Betriebsform.

Im XVIII. Jahrhundert, zur Zeit der Hausindustrie kenn-