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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

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büchern, eines Offenbaclier Artikels, der 1849 in Solingeneingeführt wurde und 1855 schon 608 Arbeiter in 18 Fabrikenbeschäftigte, der aber seitdem sehr an Wichtigkeit verlorenhat. Seit dem Anfang der 1860er Jahre nahm die Revolver-fabrikation einen raschen Aufschwung; hier trat aber bald dieConcurrenz kleiner Fertigmacher ein, und weil es bei diese)'Waare ganz besonders auf Präcision ankommt, verlor dieselbebald ihren Ruf. Daher ersuchten die grösseren Häuser dieRegierung, dass diese den die Klingen empfangenden Officierbeauftrage, die einzelnen Revolver zu besehiessen und zustempeln. Das geschah auch, indess hat die junge Industriedie Lütticher Concurrenz nicht überwinden können. Endlichwerden noch Stiefeleisen und Zuckerfonnen, eiserne Kasten.Pötten und Eimer im Solinger Industriebezirke fabricirt.

III. Näheres über die Zunftverfassiuig.

Die Geschichte der Solinger Industrie ist bisher ohneRücksichtnahme auf die besonderen Organe der Verwaltungund Rechtspflege und auf die derselben eigenthümlichen Rechts-institute dargestellt worden. Dieselben müssen jedoch näherin Betracht gezogen werden, um die Characteristik der Ver-gangenheit zu vollenden. Besonders über die Zustände amEnde des XVIII. Jahrhunderts sind wir Dank der ausgezeich-neten Schilderung des damaligen churfürstlichen Obervogtsver-walters Adam Edler von Daniels vortrefflich orientirt. Zu-nächst kommen liier in Betracht das Wahl-, das Handwerks-,und Untersuchungsgericht und die Licentdeputation.)

Das Wahlgericht findet sich in den Privilegien der fünfalten Bruderschaften der Schwertschmiede, der Schleifer undHärter, .der Beider und Schwertfeger, der (wenig zahlreichenund daher nur in der Anlage II. erwähnten) Kreuz- undKnopfschmiede und der Messermacher. Es war die jährlicheWahlversammlung des Handwerks, die vorher in allen Kirchenverkündet wurde und zu deren Besuch imGaftelhause alleBrüder verpflichtet waren; die Ausbleibenden mussten sichentschuldigen und eine geringe Abgabe für die Armen beimVogte einreichen.

Vor allem legte der ahtretende Vogt Rechnung ab. DieEinnahmen der Bruderschaften waren nicht beträchtlich. Siebestanden aus den Verhörsstrafen, welche von den Parteieneingegangen waren, aus den Abfindungsgeldern und confiscirten

*) Daniels a. a. 0. S. 8291 und 185242 passim. Bewer a. a. 0.Stück XVII.