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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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II. 3.

einzalilten. Der Vorstand der Zunft bestand aus drei Amts-meistern. welche aus der Zunft sich einen Schreiber mietheten.Ihre Rechnungen wurden auf dem Brudertage von drei Depu-tirten revidirt; an jenem Tage war jeder Genosse bei zehnStüber Strafe verpflichtet, zu erscheinen.

Eine kleine Zahl von Scheerenmachern erhob gegen dieEinführung der Zunft Protest: sie hätten ihr Lebelang ohneZunft gearbeitet und glaubten, dass dieselbe nur zu ZänkereienAnlass geben würde; für arme Leute und Bauern sei das Ein-trittsgeld zu hoch. DiesenWirrköpfen wurde unter dem16. Mai 1795 erlaubt, alsEreimeister fortzuarbeiten, ihreGesellen galten jedoch nicht als zunftmässige. Da aber vonihnen noch immer Lehrlinge angenommen wurden, ohne sieder Zunft anzuzeigen, verbot man das durch Bruderschlussvom 1. Juni 1801 und ordnete an, es dem Amtsmeister" zumelden.

Die Schwert-, Messer- und Scheerenindustrie wurde inSolingen von selbständigen Kleinmeistern ins Lehen gerufenund von diesen in handwerksmässigem Betriebssystem fortge-führt; die demokratische Gemeinschaft derselben fand ihre Zu-sammenfassung in der Zunft. Die folgenden Gewerbe entstehendurch die Initiative einzelner Unternehmer, werden eingeführtdurch Capitalisten und in diesen aristokratischen Betriebenbleiben diese die Herren, Zünfte giebt es nicht mehr.

Die erste neue Industrie war die vom unprivilegirtenKaufmann Daniel Peres eingeführte feine, sogen, englischePolitur der Scheeren, Scheermesser, stählernen Gefässe, chirur-gischen Instrumente u. s. w. Um ihnvor unverdientem

Schaden zu sichern wurde unterm 9. Juni 1801 festgesetzt:dass er obige Artikel fabriciren dürfte, jedoch eidlich sich ver-pflichten müsste, keine Degen, Säbel, Klingen, Messer undGabeln zu verfertigen. Er musste sich zwar als Freimeisterbei der Scheerenmacherzunft aufnehmen lassen gegen die ge-wöhnliche Gebühr, durfte aber privilegirte wie unprivilegirteArbeiter anstellen; dieselben wurden unter die directe Ge-richtsbarkeit des Obervogtsverwalters gestellt und ihre Be-strafung in summarischem Wege ohne Advocaten vorgeschrieben.Wenn eine Untersuchung seiner Werkstätten und Kotten vonden Handwerksvögten verlangt wurde, so durfte dieselbe alleinvom Obervogtsverwalter vorgenommen werden, damit nicht dasGeheimniss der Fabrikation verrathen würde.

Im XIX. Jahrhundert sind, um dies der Vollständigkeithalber zu erwähnen, wenig Industrieen neu hinzugetreten.Schon im Jahre 1832 werden die Regen- und Sonnenschirm-gestelle erwähnt, wofür es 1855; 2 Fabriken mit 227 Arbeiternund 1872; 7 Fabriken mit über 600 Arbeitern gab. Von vor-übergehend ganz ausserordentliche)' Bedeutung wurde die In-dustrie der Stahlbügel zu Etuis, Portemonnaies und Taschen-