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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
Entstehung
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unterschreiben. Das gab den andern Handwerkern Math; sieschrieen laut und hart, Vögte und Rathleuteerwachten ausihrem Schlaf und wandten sich mit wiederholten Gesuchenum eine Satzordnung an die Regierung. Dieses Andrängenwar ein so gewaltiges, dass die Kaufleute, um nicht eine unbe-queme Satzordnung octroyirt zu erhalten, im Jahre 1775 sichbereit erklärten, in Verhandlungen zu treten. Mit den Schmiedengelang es, ein Einvernehmen zu erzielen; den Schleifern er-schienen die Sätze zu gering, sie zogen sich zurück, um dieOrdnung einseitig herzustellen. Im März 1776 rotteten sie sichzusammen, verweigerten die Arbeit allen denjenigen, welchedie Löhne nicht nach der Satzordnung vom 17. August 1759zahlten und unterstützten die Feiernden mit den Geldern,welche sie in einer Collecte gesammelt hatten. Ihnen gegen-über bildete sich ein Bündniss der Kaufleute, welche ihrerseitsausser allen Schleifern auch die Messerschmiede und Hehleraussperrten, theils weil sie damit eine Pression auf die ersterenausüben wollten, theils weil durch das Feiern der Schleifer dieganze Fabrikation ins Stocken gerathen war und die Kaufleuteihren Verpflichtungen gegenüber den holländischen Händlernund der Frankfurter Messe nicht nachkommen konnten. Damitdie Schmiede die Messer nicht seihst fertig machten und ver-kauften, wollten sie von ihnen die Zeichenstempel einfordern;und um die Concurrenz der unprivilegirten Kaufleute, welchedie Messer ganz fertig einkauften, und derjenigen privilegirten,welche sich der Schleifordnung gefügt hatten, unmöglich zumachen, wurde diesen das Licentbriefchen, welches von einemvon Kaufleuten erwählten Vorstande ausgestellt wurde, ver-weigert und damit die Ausfuhr der Waaren verhindert. Zu-gleich wandten die Kaufleute sich an die Regierung mit derBitte, dass diejenigen Schleifer, welche sich dem niedrigerenPreise fügten, von den Genossen nicht abgehalten werden

dürften. Die Bemühungen der Kaufmannschaft waren erfolg-reich, die Regierung stand zu ihr, der Obervogtsverwalterverbot unter dem 15. März 1776 den ganzen Strike bei

25 Thaler Strafe, obwohl er in dem Berichte vom 18. Aprilerklärte, dass es unbillig wäre, die Schleifer zu geringeremLohne zu zwingen, da doch viele Kaufleute freiwillig den

höheren Lohn gemäss der Satzung zahlten.

Am 16. April 1776 kam eine Vereinbarung zu Stande.

Die Löhne für Messer- und Gabelschmiede und -schieifer wurdenum 25%) einige sogar um 47% erhöht; sie sollten monatlichberechnet und in Ilaargeld ausgezahlt werden. Bei Verdachtder Uebertretung dieser Ordnung sollte der Kauf- oder Hand-werksmann vor Vogt und Rath sich durch einen körperlichenEid reinigen oder einer Strafe von 14 Goldgulden verfallen;sollte er sich nicht strafen lassen wollen, so sollte er nebenConiiscation der Waaren auf ein halbes Jahr des Handels und