Lohn die einzelnen Verrichtungen ausführen. In der Messer-fabrik beginnt daher schon im XVI. Jahrhundert die Entwick-lung vom handwerksmässigen zum hausindustrieeilen Betriebe;die selbständigen Messermacher werden allmählich zu lohn-arbeitenden Meistern herabgedrückt. Den Absatz besorgtentheils die Schwertkaufleute, tlieils die Fertigmacher selbst; ausdiesen beiden Gruppen bildete sich allmählich die sogen, pri-vilegirte Kaufmannschaft, welche zu den Bruderschaften gehörte.Ausserdem gab es noch unprivilegirte oder wilde, nicht zumMessermacher-Handwerk gehörige Kaufleute, welche nebenWolle, Brettern, Bemscheider, Lüttringhauser und ElberfelderArtikeln auch mit Messern Handel trieben. Diese letzterenhatten, bevor das Messermachen im Jahre 1571 zünftig wurde,die Handelsberechtigung gegen Erlegung von drei Goldguldenerlangt und bei dieser Gewohnheit blieb es auch ferner; jedochbedurften sie noch einer Erlaubniss von Vogt und Bath.
Nach längeren Verhandlungen zu Burg unter Vorsitz desAmtmanns wurde unter dem 22. December 1596 eine Verord-nung erlassen, welche den Interessen des Handwerks nachbeiden Richtungen der Einschränkung der Concurrenz derSchwertbrüder wie der liebermacht der Fertigmacher vollkommenBeclmung trug. Fortan durfte keiner aus den vier HandwerkenMeister werden, der nicht seine Lehrjahre ausgestanden, seinMeisterstück dargestellt und sich als fällig erwiesen hatte,sowohl tüchtig zu schmieden wie zu reiden. Zu diesem Zweckesollte ein jeder Meister seinen Jungen in der ersten Hälfte derLehrzeit zum Beiden, in der zweiten zum Schmieden und zumReiden gehörig anhalten. Alle Meister sollten in Zukunft ihreWaaren bei sich schmieden, reiden und fertig machen; die-jenigen, welche nur zu schmieden oder nur zu reiden ver-standen, durften solches fortsetzen, aber nur nach einer fürje hundert Messer nach Gestalt und Güte berechneten Lohn-satzung. In gleicher Weise sollte solches den Knechten ge-stattet werden, die ihr Meisterstück gemacht hatten und beiihren alten unvermögenden Eltern arbeiten wollten, um ihnendie Kost zu gewinnen. Um bei den selbständigen Meisterndas Einkommen gleichmässig zu gestalten und eine Ueber-production zu vermeiden, durfte kein Meister mit mehr alseinem Knecht und einem Jungen arbeiten; allein durfte er inder Woche 100, mit einem Knechte 150 und mit noch einemJungen 250 Messer schmieden. Die Messer sollten von gutemStahl und Eisen sein, das Product der Hammerwerke wurdeverboten; untauglich erkannte Waaren sollten confiscirt werdenund dem Churfürsten verfallen; die Amtsbrüder, die ausserhalbdes Ortes auf offenem Markte oder sonstwo schlechte SolingerWaare fanden, sollten mit Bestätigung der Ortsobrigkeit ein
ff Ebendaselbst. Acta 115.