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angeben können), und einer Einführung neuer Industrieen,welche einen vortrefflichen Arbeiterstamm vorlinden würden.Es wird später klar werden, warum ich zweifle, ob die Leiterder Industrie in Solingen, die Fabrikanten und Kaufleute,diese ihre Aufgabe begreifen und erfüllen werden.
II. Die Messerfabrikff.
Das Messermachen ist der Schwertfabrikation ähnlich.Der Stahl kommt vom Hammerwerke und erhält vom Schmiededie Form und die Härtung; bei schwereren Messern ist ihmder „Abhäuer“ behülflicli. Auf die Schleifmühle_ kommt jlieKlinge nur einmal zum Schleifen, Pliesten und Policen. Dieinneren Platten zum Belegen mit Heften und die Scheidewändeder doppelklingigen und überhaupt der Zuschlagmesser werdenvom Erlschmied verfertigt. Die einfachen Stiele werden vomHeftemacher, die Hefte aus fremdländischem Holze vom sogen.Pockholzsclmeider zugeschnitten; Hefte aus Elfenbein, Perl-mutter u. s. w. macht der Drechsler, Hornschalen der Horn-presser. Die messingnen Bände für gröbere Waaren, zinnerneund silberne Beschläge, Kappen, Medaillons für feinere Messer-paare werden vom Bändemacher verfertigt. Von allen diesen„Hehlern“ laufen die einzelnen Stücke bei einem Meister zu-sammen, der sie zu Messern zusammensetzt, diese „fertigmacht“. Aehnlich ist die Fabrikation der Gabeln.
Das Messermacben scheint von jeher ein Hauptzweigder Solinger Industrie gewesen zu sein. Heben den grossenMessern, wie Schwerter, Degen, Hauer werden stets auch die„kleinen Messer“ genannt und den Schwertschinieden das RechtVorbehalten, an denselben zu arbeiten. Zu einem selbstän-digen Handwerk wurde dieses Gewerbe jedoch erst dann, alses am 14. Januar 1571 ein Privilegium erhielt.
Den drei beschlossenen Handwerken der Schwertindustriewurden sämmtliche Rechte Vorbehalten; ihren jeweiligen Ge-nossen wie den damaligen Messermachern nebst deren ehelichenSöhnen stand die Berechtigung zum Gewerbe zu; die ehelichgeboreneu Fremden sollten noch als Knechte und Jungen inArbeit bleiben, weiter aber kein Fremder aufgenommen werden;zur Controlle sollten sämmtliche Mitglieder in einem Bucheverzeichnet werden. Die technische Ausbildung war gesichert
ff Kal. Regierung zu Düsseldorf. Acta 30.