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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
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II. 3.

genossen wurde verboten, Klingen an unprivilegirte Handels-leute zu liefern. Dies waren in erster Linie die RemscheiderKaufleute, welche mit schlechten märkischen Klingen handelten,sie unter gute Solinger mischten und einen grossartigen Schleich-handel trieben. Die hiergegen unter d. 9. December 1763, wie16. November 1778 erlassenen Verbote hatten keine weiterenFolgen 1 ). Zu gleicher Zeit trieben auch die privilegirten Messer-schmiede einen Schmuggel in der Art, dass fremde Kaufleutesich an handelsberechtigte, aber nicht handeltreibende SolingerBrüder wandten, welche die Waaren bis Duisburg schickten, wojene sie in Empfang nahmen. Aber die Kaufleute umgingen auchselbst das Gesetz, indem sie handelten und zugleich mit ihrenVerwandten arbeiteten, ihre Klingen mit schlechten märkischenuntermischten, auf diese das Solinger Zeichen schlugen unddann aus vielfachen Gründen billiger verkauften. Dagegenwar die Vereinbarung vom 12. September 1788 gerichtet; dieprivilegirten Kauf- und Handwerksleute sollten keinem bel-gischen Unterthan, welcher nicht in die drei beschlossenenZünfte aufgenommen war, weder direct noch indirect Klingenverkaufen, ^eder in noch ausser Landes in Commission gebenoder für seine Rechnung versenden; sie durften nur an aus-ländische Committenten verkaufen, bei tausend Thaler Strafeund einem Reinigungseid im Falle des Verdachts; jeder Kauf-mann musste diese Vereinbarung unterschreiben, sonst erhielter keinen Licentzettel zur Ausfuhr.

Gegen die Arbeiter kämpften die Kaufleute mit wech-selndem Erfolge. Den ersten erzielten sie durch den Schir-penbroieher Vergleich, welcher durch die Verordnung vom30. Juli 1709 bestätigt wurde, und wonach der Lohnsatz vonKauf- und Handwerksleuten gemeinsam festgestellt werdensollte. Die Bestimmungen desselben wurden indess nicht ein-gehalten. weil die Conjuncturen während der ersten Hälfte desXVIII. Jarlnmderts für Solingen sehr ungünstige waren. Dieerste günstige Gelegenheit benutzten die Handwerker aber,um ihren Lohn zu erhöhen; sie kam mit Beginn des sieben-jährigen Krieges. In fast tumultuarischer Weise octroirtensie den Kaufleuten eine neue Satzordnung, diese in ihrer Ver-legenheit suchten sich zu vergleichen und so kam die erneuteSatzordnung vom 23. November 1757 zu Stande. Die Löhneund Preise wurden festgesetzt nach den Klassen der oestrei-chischen, spanischen, preussischen, sächsischen und übrigenKlingen: jede Klasse zerfiel wieder nach Länge, Breite undsonstiger Gestalt in Unterabtheilnngen. Ferner wurde derPreis des Eisens, welchen der Kaufmann dem Handwerksmannnach alter Usance zu zwei Albus, und des Stahls, den er zu

J ) llewer: Sammlung einiger bei den Jitlich-Bergischen Dikasterienentschiedener Itechtsfälle. Düsseldorf. 1796 ff. Stück LXXV1I.