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2 (1879) Die Industrie des bergischen Landes : (Solingen, Remscheid und Eöberfeld-Barmen)
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II. 3.

Damit die Taxen nicht umfangen würden, sollten dieMaterialien wie Eisen, Stahl, Stein- und Holzkohlen u. s. w.,welche auf den Markt gebracht wurden, nicht von den Kauf-leuten aufgekauft, sondern von den Meistern aus erster Handerhandelt werden, und damit der geringere Bruder nicht über-vortheilt würde, wurden die Preise festgesetzt. Die Zahlungenan die Handwerker mussten gemäss früheren Verordnungenohne Abzug und nicht anders als in Baargeld oder in gutemStahl und Eisen erfolgen, nie aber in Yictualien, Ellen- odersonst erdenklichen Waaren. Alle Unterhändler, welche vonin- wie ausländischen Kaufleuten zum grossen Schaden derArbeiter gebraucht worden waren, wurden verboten.

So lange die Kaufleute im Stande waren, die Arbeit unddie Klingen mit Baargeld nach Inhalt der Satzordnung zu be-zahlen, erhielten sie den Vorzug vor Fremden. Gelang eseinem Meister nicht, einen angemessenen Preis zu erhalten,so vermittelten zuerst der Vogt und Rath, dann die Sechs-männer den Verkauf-, gelang es aber auch diesen nicht inner-halb vierzehn Tagen, so durfte der Handwerker mit Vorwissenvon Vogt und Rath die Schwerter fertig machen lassen undauch an Fremde, die nicht zum Handwerk gehörten, verkaufen;hierüber musste aber ein Protokoll aufgenommen werden.

Den ärmeren Genossen wurde ein grosses Gebiet, dassogen. Ammunitionsgut, wie gemeine Kunden, Platten, Pampen,Häuer, breite Dorfplatten, Pfannenstiele, Rappiere u. s. w. zumschmieden, schleifen und härten allein überlassen, ihnen aberdie Freiheit Vorbehalten, auch an feineren Waaren zu arbeiten;dabei sollten sie sich alles Ueberfieisses enthalten und sich derbilligen Ordnung unterwerfen. Den ausserhalb der Handwerkestehenden Arbeitern wurde auf das Einschlagen der Lettern,das Aetzen, Vergolden u. s. w. gleichfalls ein Monopol ertheilt;anderen sollte mit Bewilligung des Obervogts solche Arbeitabgenommen werden.

Diese Codification des gesammten Zunftrechts im .Iahre1687 fand statt, als der handwerksmässige Betrieb, welcherdemselben der Idee nach zu Grunde lag, bereits in vollerAuflösung begriffen war; formell ein Sieg der selbständigenMeister, ist materiell an den bisherigen Zuständen doch nichtsdadurch geändert worden, in unaufhaltsamem Gange schrittendie Ereignisse über den Versuch hinweg, das Betriebssystemeiner früheren Epoche aufrecht zu erhalten.

Eine Revolution in den Absatzverhältnissen hatte sich imXVII. Jahrhundert angebahnt und vollzog sich weiter im XVIII..wie Solingen keine grössere erlebt hat. Im Mittelalter führtefast jeder seine eigne Wehr und Waffe, der Begehr war allge-mein und decentralisirt, daher auch regelmässig, Solingen imXorden der Alpen dafür der einzige Productionsort. Der Kauf-mann war mehr oder weniger sicher, auf jeder Messe seinen